Kostenregelung im Vergleich streitwerterhöhend?

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jule.ko
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#1

30.10.2014, 15:09

Hallo Zusammen,

wir haben uns vor dem Arbeitsgericht vergleichen.

Das Gericht will nun den Streitwert auf 11.500 € festsetzen. Die Gegenseite will aber eine Streitwertfestsetzung in Höhe von 14.000 €, da wir uns im Vergleich auch über die Kosten des Verfahrens (zahlen wir) geeinigt haben und die RA-Gebühren der Gegenseite ca. 2.500 € betragen.

Außer meiner Sicht ist das nicht streitwerterhöhend?

Hat hier jemand mal einen Gesetzestext oder eine Entscheidung dazu? Bzw. gibt es andere Meinungen???

Vielen Dank!
jule.ko
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#2

30.10.2014, 15:11

Vergleichen - soll verglichen heißen! :)

und Außer - soll natürlich "Aus ..." heißen...

Zu schnell getippt.
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Soenny
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...ist hier unabkömmlich !
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#3

30.10.2014, 15:45

1. Man kann Beiträge auch editieren ;)

und 2.:

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

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www.foreno.de/foreno-grundlagen.php

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