Geändertes JVEG ab 01.08.2013

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NORTHERN DINO
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...ist hier unabkömmlich !
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#1

16.12.2013, 17:02

Mit Wirkung vom 01.08.2013 ist das JVEG geändert worden, so dass jetzt z.T. höhere Parteikosten geltend gemacht werden können. Hierzu lesenwert:

Aufsatz von Dipl.-Rpfl. (FH) H. Schneider (Magdeburg) in Rpfleger 2013, 667
~ Grüßle ~
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#2

24.06.2014, 10:09

Hat jemand zufällig einen JVEG-Kommentar?
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