Mit Wirkung vom 01.08.2013 ist das JVEG geändert worden, so dass jetzt z.T. höhere Parteikosten geltend gemacht werden können. Hierzu lesenwert:
Aufsatz von Dipl.-Rpfl. (FH) H. Schneider (Magdeburg) in Rpfleger 2013, 667
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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