Hallo,
in Abteilung II des Grundbuchs ist folgendes eingetragen:
"Auszug für die Eheleute ............................... als Gesamtberechtigte und löschbar gegen Todesnachweis."
Was hat es mit diesem Recht auf sich? Ich konnte nirgendwo, auch nicht im Schöner/Stöber, etwas dazu finden und es würde mich einfach mal interessieren, was das bedeutet.
Liebe Grüße
Eintragung Abteilung II Auszug
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- ...ist hier unabkömmlich !
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steht da nichts vor Auszug? müsste eine weitere Belastung sein § 10 GBV
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Nein, da steht vor Auszug nichts...