so, mal wieder eine frage:
es geht um das gesetzliche vorkaufsrecht beim kaufvertrag, das die gemeinden bekanntlich haben.
wenn nun der kreis als käufer auftritt - hat sich dann das negativattest erübrigt oder haben die gemeinden auch vorkaufsrecht vor dem kreis, land, der bundesrepublik selbst? bin da jedesmal am straucheln...
gesetzliches Vorkaufsrecht
Ich muss hier ein Veto einlegen!
M.E. besteht auch dann ein Vorkaufsrecht.
Vorkaufsrechte dürfen nur im Falle des § 26 BauGB nicht ausgeübt werden.
http://dejure.org/gesetze/BauGB/26.html
Darunter fällt dieser Fall aber nicht!
M.E. besteht auch dann ein Vorkaufsrecht.
Vorkaufsrechte dürfen nur im Falle des § 26 BauGB nicht ausgeübt werden.
http://dejure.org/gesetze/BauGB/26.html
Darunter fällt dieser Fall aber nicht!
Alles klar! Das ist halt das Blöde beim Schriftlichen! Da sieht man kein Grinsen oder so!
ich lehnte bereits aus dem Fenster und wollte springen; dann kam deine Antwort. noch mal Glück gehabt