gesetzliches Vorkaufsrecht

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amadeus
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#1

27.08.2007, 09:29

so, mal wieder eine frage:

es geht um das gesetzliche vorkaufsrecht beim kaufvertrag, das die gemeinden bekanntlich haben.

wenn nun der kreis als käufer auftritt - hat sich dann das negativattest erübrigt oder haben die gemeinden auch vorkaufsrecht vor dem kreis, land, der bundesrepublik selbst? bin da jedesmal am straucheln...
mfg, amadeus
Jupp03/11

#2

27.08.2007, 09:34

kein Vorkaufsrecht
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amadeus
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#3

27.08.2007, 09:35

habe ich mir ja schon fast gedacht ;-)

vielen dank, das ging schnell!
mfg, amadeus
Kordu

#4

27.08.2007, 09:47

Ich muss hier ein Veto einlegen!

M.E. besteht auch dann ein Vorkaufsrecht.

Vorkaufsrechte dürfen nur im Falle des § 26 BauGB nicht ausgeübt werden.

http://dejure.org/gesetze/BauGB/26.html

Darunter fällt dieser Fall aber nicht!
Kordu

#6

27.08.2007, 09:59

????

Ich will hier nicht klugscheißen! Will lediglich helfen!
Jupp03/11

#7

27.08.2007, 10:05

War doch nicht so gemeint.
Kordu

#8

27.08.2007, 10:07

Alles klar! Das ist halt das Blöde beim Schriftlichen! Da sieht man kein Grinsen oder so! :)
Jupp03/11

#9

27.08.2007, 10:11

ich lehnte bereits aus dem Fenster und wollte springen; dann kam deine Antwort. noch mal Glück gehabt
Kordu

#10

27.08.2007, 10:15

Uff! Nochmal Glück gehabt! Mach mal schnell das Fenster zu und entspann Dich! :katze4
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