Umschreibung Vollstreckungsklausel
Verfasst: 16.03.2018, 09:30
Hallo, wieder mal eine Frage:
Eigentümer A hat im Jahre 1998 eine Briefgrundschuld für die Sparkasse B bestellt.
Sparkasse B hat 2012 hiervon einen Teilbetrag sowie auch den Anspruch aus der persönlichen
Haftung an Bank C abgetreten. Auf Teilgrundschuldbriefbildung wurde verzichtet.
Ich soll nun die Vollstreckungsklausel begrenzen und Teilausfertigung für Bank C
auch bezgl. persönlicher Haftungsübernahme erstellen.
Original der Abtretungserklärung wurde mitgeschickt.
Die Teilabtretung ist nicht im Grundbuch verlautbart.
Kann ich die Umschreibung (bzw. Begrenzung und neue Teilausfertigung) vornehmen
oder muss erst die Eintragung der Teilabtretung im GB vollzogen sein
und muss uns der Grundschuldbrief vorgelegt werden?
Für Antworten dankbar.
Gruß hexe-petri
Eigentümer A hat im Jahre 1998 eine Briefgrundschuld für die Sparkasse B bestellt.
Sparkasse B hat 2012 hiervon einen Teilbetrag sowie auch den Anspruch aus der persönlichen
Haftung an Bank C abgetreten. Auf Teilgrundschuldbriefbildung wurde verzichtet.
Ich soll nun die Vollstreckungsklausel begrenzen und Teilausfertigung für Bank C
auch bezgl. persönlicher Haftungsübernahme erstellen.
Original der Abtretungserklärung wurde mitgeschickt.
Die Teilabtretung ist nicht im Grundbuch verlautbart.
Kann ich die Umschreibung (bzw. Begrenzung und neue Teilausfertigung) vornehmen
oder muss erst die Eintragung der Teilabtretung im GB vollzogen sein
und muss uns der Grundschuldbrief vorgelegt werden?
Für Antworten dankbar.
Gruß hexe-petri