Gemeindliches Vorkaufsrecht
Verfasst: 01.12.2017, 08:27
Guten Morgen
Ich suche einen Aufsatz (o. ä.), wo es darum ging wie weit die Mitteilungspflicht des Notars beim gemeindlichen Vorkaufsrecht geht bzw. ob und inwieweit er der Gemeinde einen vollständigen Kaufvertrag übersenden darf oder muss. Ich meinte, das irgendwann in den letzten zwei Jahren im DNotI-Report gelesen zu haben, habe das aber beim Durchforsten nicht gefunden. Kann sich da irgendwer dran erinnern und kennt die Fundstelle?
Vielen Dank im Voraus!
Ich suche einen Aufsatz (o. ä.), wo es darum ging wie weit die Mitteilungspflicht des Notars beim gemeindlichen Vorkaufsrecht geht bzw. ob und inwieweit er der Gemeinde einen vollständigen Kaufvertrag übersenden darf oder muss. Ich meinte, das irgendwann in den letzten zwei Jahren im DNotI-Report gelesen zu haben, habe das aber beim Durchforsten nicht gefunden. Kann sich da irgendwer dran erinnern und kennt die Fundstelle?
Vielen Dank im Voraus!