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Umzug eines Notariats

Verfasst: 06.11.2017, 16:18
von sam123
Hallo alle zusammen, vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen. Wir ziehen zum 01.01.2018 mit unserem Notariat in neue Räumlichkeiten. Der Amtssitz bleibt die gleiche, nur die Geschäftsstelle erhält eine neue Anschrift. Ich habe das nunmehr bei der zuständigen Notarkammer, beim zuständigen Landgericht und bei der Bundesnotarkammer gemeldet. Ich habe so ein Gefühl, dass ich eine wichtige Stelle vergessen habe. Kann mir einer von Euch sagen, ob ich die Anschriftenänderung noch wo anders melden muss? Vielen lieben Dank im Voraus. :kopfkratz

Re: Umzug eines Notariats

Verfasst: 14.11.2017, 17:15
von MoodyMare
Die wichtigsten Stellen hast Du ja schon informiert. Du müsstest noch an alle die Ämter/Gerichte/Behörden denken, bei denen das Notarit registeriert worden ist, z.B. für das Grundbuchabrufverfahren. Das ist ja für jedes Notariat unterschiedlich. Und natürlich Haftpflichtversicherung etc.

Re: Umzug eines Notariats

Verfasst: 17.11.2017, 13:45
von sam123
Vielen Dank MoodyMare, an die Haftpflichtversicherung habe ich schon gedacht, aber die Gerichte für das Grundbuchabrufverfahren hatte ich nicht mehr auf dem Schirm.