Umzug eines Notariats
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Hallo alle zusammen, vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen. Wir ziehen zum 01.01.2018 mit unserem Notariat in neue Räumlichkeiten. Der Amtssitz bleibt die gleiche, nur die Geschäftsstelle erhält eine neue Anschrift. Ich habe das nunmehr bei der zuständigen Notarkammer, beim zuständigen Landgericht und bei der Bundesnotarkammer gemeldet. Ich habe so ein Gefühl, dass ich eine wichtige Stelle vergessen habe. Kann mir einer von Euch sagen, ob ich die Anschriftenänderung noch wo anders melden muss? Vielen lieben Dank im Voraus.
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Die wichtigsten Stellen hast Du ja schon informiert. Du müsstest noch an alle die Ämter/Gerichte/Behörden denken, bei denen das Notarit registeriert worden ist, z.B. für das Grundbuchabrufverfahren. Das ist ja für jedes Notariat unterschiedlich. Und natürlich Haftpflichtversicherung etc.
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"Angenehm sind die erledigten Arbeiten." Zitat von Marcus Tullius Cicero
"Ich weiss gar nicht was Du beruflich machst." "Ich auch nicht. Ich gehe da einfach hin."
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