Nachtragsvermerk § 44aBeurkG
Verfasst: 12.10.2017, 14:29
Wir haben hier eine Schreibfehlerberichtigung nach § 44a BeurkG auf einem separaten Blatt vom Notar unterzeichnet.
Das Original kommt an die Urschrift der Urkunde. Reicht es, wenn das angetackert wird oder muss das nochmal mit Schnur und Siegel mit der Urkunde verbunden werden? Gleiche Frage stellt sich für die erteilten Ausfertigungen.
Im Kommentar habe ich gelesen, es muss "verbunden" werden. Heißt "verbunden" immer mit Schnur und Siegel?
Das Original kommt an die Urschrift der Urkunde. Reicht es, wenn das angetackert wird oder muss das nochmal mit Schnur und Siegel mit der Urkunde verbunden werden? Gleiche Frage stellt sich für die erteilten Ausfertigungen.
Im Kommentar habe ich gelesen, es muss "verbunden" werden. Heißt "verbunden" immer mit Schnur und Siegel?