Aufhebung Erbvertrag
Verfasst: 01.08.2017, 08:47
Guten Morgen,
ein Ehepaar lässt sich scheiden. Sie haben, bevor sie die Ehe geschlossen haben, einen Erbvertrag geschlossen und in diesem Erbvertrag alle vorausgegangenen Verfügungen von Todes wegen - ob einzeln oder gemeinsam - aufgehoben.
Aufgrund der Scheidung wird jetzt der aktuelle letzte Erbvertrag widerrufen von dem einen Ehegatten.
Meine Frage: Was ist mit den anderen, vorher errichteten Verfügungen von Todes wegen. "Leben" die jetzt wieder auf aufgrund des Widerrufs des LETZTEN Erbvertrages? Oder sind alle Verfügungen durch den Widerruf des letzten Erbvertrages aufgehoben? Oder muss der "Widerrufer" vorsichtshalber ALLE Verfügungen, nicht nur die letzte, widerrufen?
Vielen Dank.
ein Ehepaar lässt sich scheiden. Sie haben, bevor sie die Ehe geschlossen haben, einen Erbvertrag geschlossen und in diesem Erbvertrag alle vorausgegangenen Verfügungen von Todes wegen - ob einzeln oder gemeinsam - aufgehoben.
Aufgrund der Scheidung wird jetzt der aktuelle letzte Erbvertrag widerrufen von dem einen Ehegatten.
Meine Frage: Was ist mit den anderen, vorher errichteten Verfügungen von Todes wegen. "Leben" die jetzt wieder auf aufgrund des Widerrufs des LETZTEN Erbvertrages? Oder sind alle Verfügungen durch den Widerruf des letzten Erbvertrages aufgehoben? Oder muss der "Widerrufer" vorsichtshalber ALLE Verfügungen, nicht nur die letzte, widerrufen?
Vielen Dank.