Antrag auf Kraftloserklärung (Grundschuldbrief) / e.V.

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Troll
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#1

03.03.2017, 10:41

Moin Moin aus Oldenburg!

Bei der Vorbereitung eines Antrages auf Kraftloserklärung für einen verloren gegangenen Grundschuldbrief stoße ich auf folgendes Problem: Der Grundstückseigentümer kann als Erbe nicht glaubhaft versichern, dass über das Grundpfandrecht nicht verfügt wurde. Dies könne nur der (verstorbene) frühere Eigentümer, dem der Grundschuldbrief vom Gläubiger zugesandt wurde. (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 07.05.2013, I 25 Wx 21/13-, Gutachten Notarinstitut v. 5.5.2014, Abruf 114693)

Ich kann mich erinnern, dass vor einigen Jahren die eidesstattliche Versicherung durch die Erben problemlos durchgerutscht ist und eine Kraftloserklärung vom Amtgsgericht erteilt wurde.

Ich sehe momentan nur die Möglichkeit einer Hinterlegung (Ausschluss unbekannter Gläubiger).

Wer könnte mir helfen? Hat jemand eine Lösung anzubieten?

Wie sind eure Erfahrungen?

Ich bedanke mich schon einmal im Voraus!

Troll aus OL
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