Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe da folgendes Problem:
Wir haben hier einen Makler, der als vollmachtloser Vertreter für die Verkäufer auftritt. Dieser ist wohl ziemlich eitel und möchte nicht, dass sein Geburtsdatum in der Urkunde erscheint.
Jetzt habe ich dass aber in der Ausbildung so gelernt, dass diese Angaben zwingend in der Urkunde enthalten sein müssen. Weiss jetzt aber nicht wo ich das nochmal nachlesen kann. Habe schon einige Bücher gewälzt. Hat da jemand eine Idee oder ist die Angabe des Geburtsdatums entbehrlich???
Vielen Dank im Vorfeld für Eure Mühe.
LG Vivanja
Geburtsdatum in Urkunde entbehrlich?
- Lena
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Guck mal in § 8 Nr.5 DONot.
"Anzugeben sind der Familienname, bei Abweichungen vom Familiennamen auch der Geburtsname, der Wohnort oder der Sitz und bei häufig vorkommenden Familiennamen weitere der Unterscheidung dienende Angaben"... ich lese da nichts von Geburtsdatum?!
"Anzugeben sind der Familienname, bei Abweichungen vom Familiennamen auch der Geburtsname, der Wohnort oder der Sitz und bei häufig vorkommenden Familiennamen weitere der Unterscheidung dienende Angaben"... ich lese da nichts von Geburtsdatum?!
Liebe Grüße
Lena
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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
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Das ergibt sich aus § 26 DNotO!Lena hat geschrieben:Guck mal in § 8 Nr.5 DONot.
"Anzugeben sind der Familienname, bei Abweichungen vom Familiennamen auch der Geburtsname, der Wohnort oder der Sitz und bei häufig vorkommenden Familiennamen weitere der Unterscheidung dienende Angaben"... ich lese da nichts von Geburtsdatum?!