Grundstücksvollmacht

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fury02
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#1

23.11.2016, 12:01

Uns wurde durch einen anderen Notar eine vorbereitete Grundstücksvollmacht vorgelegt. Der Bevollmäc htige soll Grundstücke veräussern und entsprechende Erklärungen hierzu abgeben dürfen, insbesondere auch die Auflassung erklären.
Form der Urkunde ist allerdings nur Unterschriftsbeglaubigung, keine Verhandlung.
Ich bin insofern verunsichert, weil wir bei solchen Vollmachten immer die Verhandlungsform wählen (wegen Auflassung)
Reicht die Unterschriftsbeglaubigung tatsächlich auch für die Erklärung der Auflassung?
Notariatsoldie
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#2

23.11.2016, 13:14

Unterschriftsbeglaubigung ist auch für die Erklärung einer Auflassung ausreichend. Praktischer ist jedoch eine beurkundete Vollmacht, insbesondere dann, wenn es um mehrere Grundstücke geht. Hier sollte der Mandant entscheiden, was er will.
fury02
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#3

23.11.2016, 14:41

Ok dann haben wir bisher immer die bessere Variante gewählt.
:thx
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