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Vertretung möglich bei Erbverzichtsvertrag?

Verfasst: 24.10.2016, 18:33
von Stromberg
Guten Tag,

ein Sohn möchte auf seine Erbteils- und Pflichtteilsansprüche gegenüber seiner noch lebenden Mutter bereits jetzt verzichten.
Der Erblasser und der Verzichtende müssen ja beide den Verzichtsvertrag unterschreiben. Kann sich einer von beiden vertreten lassen?


Danke

Re: Vertretung möglich bei Erbverzichtsvertrag?

Verfasst: 25.10.2016, 21:16
von Notariatsoldie
Der Sohn kann sich in jedem Fall vertreten lassen. Gem. § 2347 Abs. 2 BGB kann der Erblasser (also die Mutter) den Vertrag nur persönlich schließen.

Re: Vertretung möglich bei Erbverzichtsvertrag?

Verfasst: 26.10.2016, 14:37
von Stromberg
Vielen Dank für die Antwort....