Bank verlangt Unterlagen
Verfasst: 24.08.2016, 12:41
Hallo zusammen!
Wir haben im Jahre 2007 die Unterschrift unter einer Vollmachtsbestätigung beglaubigt. Mit dieser Bestätigung wurden noch einmal vorsorglich alle Erklärungen genehmigt, die in dem Kaufvertrag (wohl auch mit Belastungsvollmacht) abgegeben wurden. Das Original der Vollmachtsbestätigung wurde direkt an den Notar gesandt, eine beglaubigte Fotokopie ist bei der Urkundenrolle geblieben. Der seinerzeitige Kaufvertrag liegt hier nicht vor.
Jetzt erhalten wir ein Schreiben (ohne Anlagen o.ä.) von einer Bank erhalten, dass Vollstreckungsmaßnahmen aus der Grundbestellungsurkunde (Fremdnotar) vorgesehen sind. Die Bank muss jetzt die formalen Voraussetzungen für die Einleitung der Zwangsvollstreckung schaffen. Bei der seinerzeitigen Bestellung der Grundschuld wurde in Vollmacht gehandelt. Lt. der Bank sind auch Vollmachtsurkunden mit zuzustellen. Sie bittet daher um Übersendung einer beglaubigten Fotokopie der Vollmachtsbestätigung. Bei uns befindet sich ja auch nur eine beglaubigte Fotokopie??!!!
Kann ich das ohne Bedenken machen?? Gibt es etwas zu beachten??
Weiß jemand Rat???
Wir haben im Jahre 2007 die Unterschrift unter einer Vollmachtsbestätigung beglaubigt. Mit dieser Bestätigung wurden noch einmal vorsorglich alle Erklärungen genehmigt, die in dem Kaufvertrag (wohl auch mit Belastungsvollmacht) abgegeben wurden. Das Original der Vollmachtsbestätigung wurde direkt an den Notar gesandt, eine beglaubigte Fotokopie ist bei der Urkundenrolle geblieben. Der seinerzeitige Kaufvertrag liegt hier nicht vor.
Jetzt erhalten wir ein Schreiben (ohne Anlagen o.ä.) von einer Bank erhalten, dass Vollstreckungsmaßnahmen aus der Grundbestellungsurkunde (Fremdnotar) vorgesehen sind. Die Bank muss jetzt die formalen Voraussetzungen für die Einleitung der Zwangsvollstreckung schaffen. Bei der seinerzeitigen Bestellung der Grundschuld wurde in Vollmacht gehandelt. Lt. der Bank sind auch Vollmachtsurkunden mit zuzustellen. Sie bittet daher um Übersendung einer beglaubigten Fotokopie der Vollmachtsbestätigung. Bei uns befindet sich ja auch nur eine beglaubigte Fotokopie??!!!
Kann ich das ohne Bedenken machen?? Gibt es etwas zu beachten??
Weiß jemand Rat???