Kostenberechnung in Urkunden?

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pattapo
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#1

10.07.2015, 08:47

Hallo,

ich habe eine - für Euch - bestimmt einfache Frage, ich suche mir allerdings die Finger wund... :-/ Meine Ausbildung zur Reno ist gefühlte 100 Jahre her und seit dem habe ich mit dem Notariat nichts mehr zu tun.

Nun muss ich allerdings wissen, was in eine Urkunde gehört. Zu meiner Zeit war es beispielsweise noch so, dass in jede Urkunde, Beglaubigung etc. eine Kostenrechnung musste - ist das heute auch noch so? Ich habe nämlich mal irgendwo aufgeschnappt, dass das nicht mehr so ist... Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn ihr mich hier aufklären könntet und mir vielleicht auch sagt, wo ich idealerweise eine Übersicht über die neuen Vorschriften finde...?

Vorab vielen Dank und Euch einen schönen Tag!
nico86
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#2

10.07.2015, 14:30

Nein, die Kostenrechnungen haben nix mehr auf Urkunden, die für den Rechtsverkehr bestimmt sind, zu suchen. Ich glaube, wenn du die Suchfunktion nutzt, gibt es dazu hier im Forum aber schon ein paar Themen.

Liebe Grüße
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
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zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
Martin Filzek
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#3

10.07.2015, 16:00

Siehe § 19 Abs. 6 GNotKG und wie nico86 schon sagte diverse frühere Beiträge im Kostenrechtsbereich zu dem Thema. Die Kostenberechnung hat noch nie "in" die Urkunde gehört, es war nur die Frage, ob sie darauf gesetzt oder "hinten dran" geknipst werden soll, was auch heute - wenn man keine lückenlose geordnete elektronische Aufbewahrung von Kostenberechnungen hat - für viele Notariate zu empfehlen ist, um sie im Fall von Notarkostenprüfungen leicht vorzeigen zu können, ohne sie lange aus einzelnen Akten heraussuchen zu müssen.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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