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Elektronische Signatur Notarvertretung

Verfasst: 20.05.2015, 11:54
von noto-fee
Hallo zusammen,

haben hier eine Notarvertreterin bestellt. Diese ist "nur" Anwältin.

Wie muss ich mit der elektronischen Signatur machen? Muss die Karte des Notars benutzt werden oder wie?

Hoffentlich kann mir da jemand schnell eine Antwort geben.

Liebe Grüße,
noto-fee

Re: Elektronische Signatur Notarvertretung

Verfasst: 20.05.2015, 13:26
von Whoville
Die Karte des Notars darf nicht benutzt werden, das käme einer Unterschriftsfälschung gleich. Die Anwältin brauch eine eigene Karte. Wenn sie schon eine hat, z. B. für das Mahnverfahren, kann diese benutzt werden, sonst muss für sie eine eigene bestellt werden.Eine Karte als Notarvertreterin kann nicht ausgestellt werden.

Re: Elektronische Signatur Notarvertretung

Verfasst: 20.05.2015, 14:36
von noto-fee
Alles klar danke.

Hatte mir das schon so gedacht, war mir allerdings nicht sicher, ob das mit der Karte für das Mahnverfahren auch geht.