Antrag auf Ersetzung einer Einwilligung eines Elternteils

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The_Rabbit_333
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#1

10.04.2015, 11:08

Hallo zusammen!

Soll hier eine Minderjährigenadoption vorbereiten.

Kind lebt seit seiner Geburt im Haus der Adoptierenden.

Leibliche Mutter will der Adoption gerne zustimmen. Hat nächste Woche einen Termin bei uns zur Beurkundung.

Das Jugendamt hat den leiblichen Vater bereits angeschrieben und ihn u. a. auch darüber belehrt, dass seine Zustimmung zu dieser Adoption ersetzt werden kann. Brief hat er bereits im letzten Jahr erhalten (Einschreiben - Rückschein). Gemeldet hat er sich jedoch nicht. Kontakt zu dem Kind hat nie bestanden.

Hat jemand vielleicht ein Muster für einen Antrag auf Ersetzung der Einwilligung des Elternteils (§ 1748 BGB)?

Und da das Kind noch minderjährig ist muss dieser Antrag doch von der leiblichen Mutter gestellt werden, oder?

Bin für jede Hilfe dankbar!

Sonnige Grüße
Sarah
Jupp03/11

#2

10.04.2015, 11:21

Entsprechendes Muster ist in Vorwerk, das Prozess-Formular-Buch, Kap. 142 enthalten.
The_Rabbit_333
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#3

10.04.2015, 11:38

Danke für den Tipp.

Leider liegt mir das Buch nur in der 6. Auflage vor und da gibt es (noch) kein Kapitel 142 :lolaway

Werd mir das Buch mal flott zur Ansicht bestellen
Jupp03/11

#4

10.04.2015, 11:42

The_Rabbit_333 hat geschrieben:Danke für den Tipp.

Leider liegt mir das Buch nur in der 6. Auflage vor und da gibt es (noch) kein Kapitel 142 :lolaway

Werd mir das Buch mal flott zur Ansicht bestellen
Man schaue auf die Idiotenwiese unter Adoption, Einwilligung/Ersetzung, wird sicherlich auch in den älteren Auflagen zu finden sein.
Alegría
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#5

10.04.2015, 12:44

Idiotenwiese
Kannte ich bisher nicht den Ausdruck.... genial !!!!!! :lolaway
The_Rabbit_333
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#6

13.04.2015, 09:54

Jupp03/11 hat geschrieben: Idiotenwiese
Finde ich eher herablassend als witzig. Aber gut, jeder wie er mag.

Münchener Prozessformularbuch - Familienrecht - da steht ein solchen Antrag (auch) drin. Vielleicht hilfts ja jemandem in gleicher Situation.

Gruß
sippi72

#7

20.08.2015, 11:18

Hallo, muss mich hier mal kurz einklinken.

Wir haben hier den gleichen Fall. Ich habe aber leider dieses Buch "Vorwerk" nicht! :sad:
Im Kersten/Bühling und im Würzburger nix gefunden!
Besteht die Möglichkeit, mir ein Muster zukommen zu lassen?
Wäre super!
Vielen Dank im Voraus!
St. Sippi
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#8

20.08.2015, 11:27

Hallo sippi72 :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.


und

Hinweis des Forenteams:

Bitte beachtet das Urheberrecht. Es ist nicht gestattet, Artikel aus Zeitschriften, Büchern, etc. oder Auszüge aus Skripten und ähnliches "zu tauschen".

Kein Problem wäre es natürlich, nach dem Inhalt - auszugsweise - zu fragen, in der Form, "worum geht es in dem Aufsatz ... ?".



Vielen Dank für dein Verständnis!

Das Forenteam


:closed
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sippi72

#9

20.08.2015, 11:33

Huhu,
sorry! Eigentlich habe ich meine Tätigkeit eingestellt. Warum die nicht da ist, keine Ahnung! Gucke noch mal.
Wegen Muster, natürlich mcöhte ich nur eine auszugsweise....
Danke für die Hinweise!
Sippi
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#10

20.08.2015, 11:45

Das hängt mit der Softwareumstellung zusammen. Geh ins Profil und dort gibt es jetzt das Feld Beruf, was zwingend eingetragen werden muss, damit das für alle sichtbar ist. ;)
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