Hallo zusammen,
vielleicht könnt Ihr mir helfen:
Vor einem Jahr ist mein Senior-Chef aus dem Amt ausgeschieden und ein Kollege in unserer Kanzlei wurde bis 31.8.2014 zum Notariatsverwalter benannt. Gem. § 56 II 2 BNotO kann in Ausnahmefällen die Frist über ein Jahr hinaus verlängert werden.
Ich habe zwei Fragen:
1. Ich habe mindestens noch eine Sache, in welcher z.B. ein Ehevertrag zum Testamentsregister eingereicht werden muss. Ist das bereits ein Grund, die Verlängerung des Amtes zu beantragen?
2. Bei späteren Klauselumschreibungen (Grundschulden) muss der Verwalter ja für den ausgeschiedenen Notar
tätig werden. Welche Amtsbezeichnung ist dann korrekt? Notariatsverwalter ist er ja nach Ablauf des Jahres nicht mehr. Darf er sich dann Notariatsverwahrer o.ä. nennen? Ist das in der BNotO geregelt?
Wer kann ein bisschen Licht ins Dunkle bringen?? Vielen Dank im Voraus!
Notariatsverwalter, Amtsjahr vorüber...
1.
Verlängerung ist möglich, habe ich vor kurzem selbst gemacht.
2.
so hab ich sie in der Vergangenheit umgeschrieben, als Verwahrung bestand.
______ ______,Notar,
als Verwahrer der Akten des ehemaligen
Notars _______ ___________ in ________________
Verlängerung ist möglich, habe ich vor kurzem selbst gemacht.
2.
so hab ich sie in der Vergangenheit umgeschrieben, als Verwahrung bestand.
______ ______,Notar,
als Verwahrer der Akten des ehemaligen
Notars _______ ___________ in ________________
ja.
_________________, Notarin
als amtlich bestellte Verwahrerin der Akten des
ehemaligen Notars ________________ in ________________
_________________, Notarin
als amtlich bestellte Verwahrerin der Akten des
ehemaligen Notars ________________ in ________________