Aufgebotsverfahren einleiten

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CheshireCat
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#1

04.06.2014, 12:22

Hallo,

mein Chef hat mir in einer Sache gesagt, ich sollte das Aufgebotsverfahren einleiten, da die Grundschuldbriefe nicht mehr aufzufinden seien, wir diese aber zur Löschung einer Grundschuld benötigen.

Könnte mir bitte jemand helfen was ich tun soll? Ich habe erstmal aufgrund meiner Recherchen angefangen eine Verhandlung zu entwerfen...aber bevor ich da etwas falsch mache, frage ich lieber nach.

Mein Chef hat zur Zeit zuviel Stress um sich darum zu kümmern, deshalb bleibt es an mir hängen :(

Dankeschön :)
Jupp03/11

#2

04.06.2014, 13:03

Liegen denn die Löschungsbewilligungen und Erklärungen der Gläubiger vor, dass dann und dann die Löschungsbewilligungen mit den Briefen dem Eigentümer übersandt wurden?
CheshireCat
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#3

04.06.2014, 13:14

Also wir haben von dem Gläubiger

eine Zweitschrift der Löschungsbewilligung erhalten,
eine Haftungserklärung, die von den Eigentümern unterschrieben werden soll und
noch eine Negativbestätigung, in der steht, dass die keine Unterlagen zu den Sachen haben, das die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist und die davon ausgehen, dass seinerzeit Löschungsbewilligung und GS-Briefe an den Eigentümer ging.

Der Gläubiger schließt sich in der Negativbestätigung dem Aufgebotsverfahren uneingeschränkt an.

Die jetzigen Eigentümer sind in Erbengemeinschaft Eigentümer.
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AnjaZ
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#4

04.06.2014, 13:19

So sieht unser Antrag aus:


An das Amtsgericht

Antrag auf Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefes


Im Grundbuch von ?? Blatt ?? ist in Abt. III unter der laufenden Nr. ?? folgende Grundschuld eingetragen:

??

Als Eigentümer sind ?? je zu ideellen Hälfte eingetragen.

Der eingetragene Gläubiger, ??, hat im Zuge der Abwicklung des Vertrages eine Löschungsbewilligung hinsichtlich des Rechtes eingetragen in Abt. III Nr. ?? erteilt. Er leitet aus der bestellten Grundschuld keinerlei Rechte mehr her.

Der Grundschuldbrief ist im Laufe der Jahre abhanden gekommen. Eine Abschrift des Grundschuldbriefes kann ebenfalls nicht vorgelegt werden.

Ferner erkläre ich, dass ich das vorstehende Recht außerhalb des Grundbuches nicht abgetreten bzw. verpfändet habe.

Die vorstehenden Angaben zum Verlust des Briefes versichere ich an Eides Statt, nachdem ich über die Bedeutung einer Eidesstattlichen Versicherung und die strafrechtlichen Folgen einer wissentlichen oder fahrlässigen Verletzung der Wahrheitspflicht belehrt worden bin.

Ich beantrage, eine öffentliche gerichtliche Aufforderung zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten aus dem Grundschuldbrief zu erlassen und den Grundschuldbrief durch Ausschlussurteil für kraftlos zu erklären. Auf Abfassungen von Tatbestand und Entscheidungsgründen im Ausschlussurteil verzichte ich.


................................................., den .....................................
Gruß Anja
_________________________

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CheshireCat
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#5

04.06.2014, 13:34

:thx

Der Eigentümer muss das unterschreiben oder kann ich das auch aufgrund der Vollmacht im Kaufvertrag. Allerdings denke ich mal aufgrund der Eidesstattlichen Versicherung geht das nicht, oder?

Und nochmal vielen Dank :D was ich da im Formularbuch gefunden habe war eine richtige Verhandlung mit 1000 anscheinend unnützen Erklärungen :(
Jupp03/11

#6

04.06.2014, 13:36

Was letzteres betrifft, sicherlich nicht.
M. E. ist die eingestellte EV nicht ausreichend; hier hätten mir die Rechtspfleger das Dingen um die Ohren gehauen.
CheshireCat
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#7

04.06.2014, 13:53

@ jupp
wie würdest du das Aufgebotsverfahren denn einleiten?
Jupp03/11

#8

04.06.2014, 14:06

Die Rechtspfleger bei AnjaZ sind wohl nicht so genau wie hier, mein vorheriger Beitrag sollte kein Vorwurf sein. So sieht meine EV aus:

Eidesstattliche Versicherung


Ich, der unterzeichnende Herr _______________________, geb. am 16.05.1948, bin Eigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts ________ von __________ Blatt ______ verzeichneten Grundbesitzes.

Das Grundbuch von ________ Blatt ________ ist wie folgt in
Abt. III unter lfd. Nr. 1 belastet:

5.500,00 RM (i. W. fünftausendfünfhundert Reichsmark) Pfandbriefdarlehn nebst Zinsen und Nebenleistungen für die Landschaft der Provinz Westfalen zu Münster und zwar eingetragen aufgrund Bewilligung vom 26.01.1911.

Dieses Recht soll im Grundbuch gelöscht werden.

Ich, der Unterzeichnende, erkläre im einzelnen folgendes:

Der Grundpfandrechtsbrief für dieses Recht befindet sich nicht in meinem Besitz. Ich überreiche in der Anlage Erklärung der Gläubigerin vom ___________, wonach die Darlehnsakte nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht vernichtet wurde. Aus dem Schreiben der Gläubigerin vom _____________ergibt sich im Wege der Auslegung weiterhin, dass mit Ausnahme der der Gläubigerin entstandenen Kosten für die Löschungsbewilligung keine weiteren Forderungen bestehen. Die Gläubigerin hat am _______________ Ersatz-Löschungsbewilligung erteilt, so dass ebenfalls durch Auslegung dieser Erteilung davon auszugehen ist, dass bereits in früherer Vergangenheit Löschungsunterlagen, somit auch der Grundpfandrechtsbrief, erteilt wurden.

Der Brief ist verlustig und muss aufgeboten werden.

Nachdem ich über die Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung und die Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung belehrt worden bin, versichere ich die obigen Angaben an Eides statt sowie weiter,

a)
dass über die genauen Umstände des Verlustes des Briefes mir nichts bekannt ist,

b)
dass mir über einen eventuellen Drittbesitz des Briefes nichts bekannt ist,

c)
dass dritten Personen keinerlei Rechte irgendwelcher Art an dem Brief zustehen, insbesondere, dass weder Abtretungen noch Verpfändungen vorgenommen wurden,

d)
dass der Brief nicht im Rahmen einer Pfändung weggenommen wurde,

e)
dass von den unten den Punkten c) bis d) genannten Verfügungen durch einen Rechtsvorgänger nichts bekannt ist.
Ort/Datum

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#9

05.06.2014, 08:43

Dankeschön :)

:thx :thx
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#10

06.06.2014, 09:17

@Jupp: Bei uns geht der Antrag so ohne Beanstandungen durch.
Gruß Anja
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