Guten Morgen!
2007 hat ein Mandant von uns hier ein Testament beurkunden lassen. Nun übergibt er uns einen Umschlag, in dem sich seine Anordnung der Testamentsvollstreckung aus dem Jahre 2009 befindet. Wie nun verfahren?
Ich würde diesen Umschlag jetzt in die amtliche Verwahrung geben, wie üblich mit Vermerkblatt usw und mit 10 % des Nachlasswertes bewerten.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
LG Claudia
Übergabe eines verschlossenen Umschlags. TAVErnennung!
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Hallo Jupp, den hab ich leider nicht, aber gehe dann mal davon aus, dass ich das so handhaben kann.