Übergabe eines verschlossenen Umschlags. TAVErnennung!

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
Claudia7876
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 81
Registriert: 24.09.2007, 16:52
Beruf: Notarfachwirtin
Wohnort: Niedersachsen

#1

17.09.2012, 09:45

Guten Morgen!

2007 hat ein Mandant von uns hier ein Testament beurkunden lassen. Nun übergibt er uns einen Umschlag, in dem sich seine Anordnung der Testamentsvollstreckung aus dem Jahre 2009 befindet. Wie nun verfahren?

Ich würde diesen Umschlag jetzt in die amtliche Verwahrung geben, wie üblich mit Vermerkblatt usw und mit 10 % des Nachlasswertes bewerten.

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

LG Claudia
Jupp03/11

#2

17.09.2012, 10:38

Wenn ich mir Filzek § 46 Rd 21 anschaue, dürfte das zutreffend sein.
Claudia7876
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 81
Registriert: 24.09.2007, 16:52
Beruf: Notarfachwirtin
Wohnort: Niedersachsen

#3

17.09.2012, 16:35

Hallo Jupp, den hab ich leider nicht, aber gehe dann mal davon aus, dass ich das so handhaben kann.

:thx
Antworten