Beglaubigung außerhalb der Geschäftsstelle

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
Juki12
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 14
Registriert: 21.06.2012, 09:32
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

27.06.2012, 13:45

Hallo Leute!

Habe da mal zwei Fragen.

1)Wenn der Notar eine Unterschriftsbeglaubigung in einer anderen Stadt als seinem Amtsitz durchführt, schreibe ich dann unter den Beglaubigungsvermerk neben das Datum die Stadt, wo er seinen Amtssitz hat, oder die, wo er die Unterschriften beglaubigt hat?

2) In der Urkundenrolle muss man ja die Geschäftsstelle/Ort des Geschäfts angeben, muss dieser auch in der Urkunde genannt werden, also mit genauer Anschrift? Habe nur den Ort.

Danke für eure Antworten!
naduh

#2

27.06.2012, 13:49

1) Die Stadt, wo er seinen Amtssitz hat.

2) In der Urkundenrolle gibst du die Straße und den Ort an (Beispiel: Musterstraße 1, 12345 Musterstadt)
Juki12
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 14
Registriert: 21.06.2012, 09:32
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

27.06.2012, 13:55

:thx
Katzenfisch
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 460
Registriert: 12.03.2009, 18:57
Wohnort: ja auch

#4

28.06.2012, 13:28

Wenn der Notar zu einer Unterschriftsbeglaubigung in eine andere Stadt fährt, dann verläßt er in der Regel den ihm zugewiesenen Amtssitz und er darf die Unterschriftsbeglaubigung erst nach Genehmigung durch die zuständige Kammer vornehmen. Andernfalls handelt er sich ein Disziplinarverfahren ein. Da ist so mancher Notar schon drüber gestrauchelt.
naduh

#5

29.06.2012, 08:29

Ich gehe davon aus, dass die Fragestellerin eine andere Stadt im Gerichtsbezirk des Notars meint.
Katzenfisch
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 460
Registriert: 12.03.2009, 18:57
Wohnort: ja auch

#6

29.06.2012, 13:32

Der Notar kriegt einen festen Bezirk zugewiesen, den er nur mit Genehmigung der zuständigen Notarkammer für Beurkundungen oder Unterschriftsbeglaubigungen verlassen darf.

Wir haben hier 3 Amtsgerichte und somit 3 Zulassungsbezirke in einer Stadt. Wer für den Bezirk Stadtmitte zugelassen ist, darf nicht im Südbezirk ohne Genehmigung beurkunden.

Selbst wenn der Notar z.B. für Dortmund (nur 1 AG) zugelassen ist, darf er nicht nach Bochum.

So steht es im Gesetz.

Was anderes kann nur dann gelten, wenn der Notar im Zuge von Eingemeindungen ein Teil seines ihm zugewiesenen Amtsgezirks verliert.

Kleines Beispiel: Kirchhellen gehörte mal zu Dorsten, wurde durch Eingemeindung - ich glaube Anfang/Mitte der 70-iger dann zu Bottrop eingemeindet. Dorstener Notare, die vor dieser Eingemeindung nach Bottrop eine Amtszuseisung für den gesamten Stadtbezirk Dorsten hatten, dürfen auch heute noch nach Kirchhellen. Notare, die ihre Zulassung erst später bekommen haben, dürfen das nicht ohne Genehmigung.

Der Amtsbezirk des Notars bezieht sich immer nur auf eine Stadt, oder begrenzt sich auf Stadtteile dieser Stadt. Ein Gerichtsbezirk ist was anderes.
naduh

#7

29.06.2012, 13:45

Aber das wird die Fragestellerin bzw. der Notar doch bestimmt berücksichtigt haben :?:
Unsere Notare führen auch des öfteren im weiteren Umkreis U-beglaubigungen durch, die aber noch zum Amtsbezirk des Notars gehören; ich bin davon ausgegangen, dass das die Fragestellerin auch so meint bzgl. ihrer ersten Frage.
Benutzeravatar
Lena
Foreno-Inventar
Beiträge: 2535
Registriert: 08.09.2005, 13:27
Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
Software: ProNotar

#8

29.06.2012, 14:13

Katzenfisch hat geschrieben:Der Amtsbezirk des Notars bezieht sich immer nur auf eine Stadt, oder begrenzt sich auf Stadtteile dieser Stadt. Ein Gerichtsbezirk ist was anderes.
Nein - der Amtsbezirk bezieht sich nicht immer nur auf eine Stadt.

WIr wohnen sehr ländlich hier. Hier sind einem Amtsbezirk ca. 5 Städte und 20 Gemeinden zugeordnet. Da kann man leicht "außerhalb der Stadt" einmal Beurkundungen haben.
Liebe Grüße
Lena

******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
Revisor
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1490
Registriert: 16.03.2007, 08:24
Beruf: Bezirksrevisor
Wohnort: NRW

#9

29.06.2012, 15:36

naduh

#10

29.06.2012, 15:56

Revisor hat geschrieben:Hilft das
http://www.westfaelische-notarkammer.de ... eurku.html
evtl. weiter?
Ja das meine ich doch, Im Amtsgerichtsbezirk des Notars darf er seine Notartätigkeit problemlos ausüben, das kann in manchen Bezirken weitläufig sein.
Antworten