Antrag vergessen - Vollmacht erloschen

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Trulla79
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#1

19.03.2012, 19:24

Hallo,

ich habe noch ein Problem, dass ich gerade entdeckt habe.

Ich habe beim Vollzug eines Grundstückskaufvertrages die Eigentumsumschreibung beantragt, jedoch vergessen, die Löschung der Vormerkung zu beantragen. Das Grundbuchamt hat ein neues Grundbuchblatt angelegt, umgeschrieben und natürlich die AV übernommen. Aufgrund hoffnungsloser Überarbeitung habe ich jetzt erst den Fehler gemerkt und gesehen, dass nun ausgerechnet dieser Vertrag eine Regelung enthält, dass die Vollmacht für Notar und Angestellte einen Monat nach Eigentumsumschreibung erlischt. :shock: Die Umschreibung erfolgte Ende Januar und die Eintragungsmitteilung ging am 02.02. bei uns ein. :shock: Der Monat ist also rum. :oops:

Was mache ich da jetzt??? :cry:
Jupp03/11

#2

19.03.2012, 19:50

Was hat das denn mit einer Vollzugsvollmacht zu tun?

Ich gehe doch mal davon aus, dass Bewilligung zur Löschung und entsprechender Antrag im KV enthalten sind.
Notar kann doch normalen Antrag unter Hinweis auf die vorgenannten Erklärungen stellen und dann wird das Dingen gelöscht.
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Trulla79
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#3

19.03.2012, 23:00

Ja die Loeschungsbewilligung und der Antrag sind in dem Kaufvertrag enthalten. Ich bin davon ausgegangen, dass der Notar die Antraege aus dem Vertrag nur aufgrund der Durchfuehrungsvollmacht stellen darf und dies in dem Fall aufgrund der zeitlich Begrenzung von 1 Monat nach Eigentumsumschreibung, jetzt nicht mehr geht, weil die Vollmacht erloschen ist. Unterliege ich hier einem Irrtum? Wenn ja waere das ja super.
Jupp03/11

#4

20.03.2012, 07:46

Ja, das ist ein Irrtum.
Der Notar stellt die Anträge nicht aufgrund einer Durchführungsvollmacht, sondern aufgrund seiner Berechtigung aus
§ 15 Abs. 2 GBO.
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Trulla79
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#5

20.03.2012, 09:40

Mensch danke Jupp!!! Da ist mir jetzt ein Stein vom Herzen gefallen, dass ich mich da einfach nur geirrt habe und den Antrag doch noch unkompliziert stellen kann. :thx
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