Rechnungsadressat Notar verbunden mit THA???
Verfasst: 14.02.2012, 15:21
Hallo an alle schlauen Köpfe hier,
ich habe mal wieder eine Sache, die mich irritiert und ich nicht weiß, wie ich es jetzt richtig handhaben soll.
Wir haben einen Kaufvertrag beurkundet und den Vollzug eingeleitet, zu dem u.a. die Einholung der Löschungsunterlagen für die Belastungen in Abt. III des GB gehört. Die Grundpfandrechtsgläubigerin erteilt die Löschungsbewilligung und läßt diese von dem unterschriftsbeglaubigenden Notar an uns übersenden mit der Auflage vom Notar, dass wir von der Löschungsbewilligung erst Gebrauch machen dürfen, wenn seine Notargebühren bezahlt sind. Soweit alles klar.
Jetzt hat jedoch der Notar seine Rechnung mit meinem Chef als Rechnungsadressaten ausgestellt. Da laut Vertrag der Verkäufer die Kosten der Lastenfreistellung zu tragen hat, würde ich jetzt die Rechnung an den Notar zurücksenden mit der Bitte um Änderung des Rechnungsadressaten. Kopie an den Verkäufer und abwarten.
Mein Problem ist jetzt, dass die Beteiligten auf die Kaufpreisfälligkeit drängeln, die insoweit eingetreten ist, dass heute alles Fehlende per Post eingegangen ist und ich heute die Fälligkeitsmitteilung erstellen könnte, wenn nicht die Treuhandauflage des Notars in Kombination mit der Gläubigerin wäre. Da auf Verkäuferseite ganz nervige Anwälte mitmischen, bin ich nun verunsichert, ob die uns vorwerfen könnten, dass wir heute die Fälligkeitsmitteilung hätten absenden können, wenn wir die Kosten verauslagen würden.
Wie würdet ihr verfahren?
ich habe mal wieder eine Sache, die mich irritiert und ich nicht weiß, wie ich es jetzt richtig handhaben soll.
Wir haben einen Kaufvertrag beurkundet und den Vollzug eingeleitet, zu dem u.a. die Einholung der Löschungsunterlagen für die Belastungen in Abt. III des GB gehört. Die Grundpfandrechtsgläubigerin erteilt die Löschungsbewilligung und läßt diese von dem unterschriftsbeglaubigenden Notar an uns übersenden mit der Auflage vom Notar, dass wir von der Löschungsbewilligung erst Gebrauch machen dürfen, wenn seine Notargebühren bezahlt sind. Soweit alles klar.
Jetzt hat jedoch der Notar seine Rechnung mit meinem Chef als Rechnungsadressaten ausgestellt. Da laut Vertrag der Verkäufer die Kosten der Lastenfreistellung zu tragen hat, würde ich jetzt die Rechnung an den Notar zurücksenden mit der Bitte um Änderung des Rechnungsadressaten. Kopie an den Verkäufer und abwarten.
Mein Problem ist jetzt, dass die Beteiligten auf die Kaufpreisfälligkeit drängeln, die insoweit eingetreten ist, dass heute alles Fehlende per Post eingegangen ist und ich heute die Fälligkeitsmitteilung erstellen könnte, wenn nicht die Treuhandauflage des Notars in Kombination mit der Gläubigerin wäre. Da auf Verkäuferseite ganz nervige Anwälte mitmischen, bin ich nun verunsichert, ob die uns vorwerfen könnten, dass wir heute die Fälligkeitsmitteilung hätten absenden können, wenn wir die Kosten verauslagen würden.
Wie würdet ihr verfahren?