Rechnungsadressat Notar verbunden mit THA???

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Trulla79
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#1

14.02.2012, 15:21

Hallo an alle schlauen Köpfe hier,

ich habe mal wieder eine Sache, die mich irritiert und ich nicht weiß, wie ich es jetzt richtig handhaben soll.

Wir haben einen Kaufvertrag beurkundet und den Vollzug eingeleitet, zu dem u.a. die Einholung der Löschungsunterlagen für die Belastungen in Abt. III des GB gehört. Die Grundpfandrechtsgläubigerin erteilt die Löschungsbewilligung und läßt diese von dem unterschriftsbeglaubigenden Notar an uns übersenden mit der Auflage vom Notar, dass wir von der Löschungsbewilligung erst Gebrauch machen dürfen, wenn seine Notargebühren bezahlt sind. Soweit alles klar.
Jetzt hat jedoch der Notar seine Rechnung mit meinem Chef als Rechnungsadressaten ausgestellt. Da laut Vertrag der Verkäufer die Kosten der Lastenfreistellung zu tragen hat, würde ich jetzt die Rechnung an den Notar zurücksenden mit der Bitte um Änderung des Rechnungsadressaten. Kopie an den Verkäufer und abwarten.
Mein Problem ist jetzt, dass die Beteiligten auf die Kaufpreisfälligkeit drängeln, die insoweit eingetreten ist, dass heute alles Fehlende per Post eingegangen ist und ich heute die Fälligkeitsmitteilung erstellen könnte, wenn nicht die Treuhandauflage des Notars in Kombination mit der Gläubigerin wäre. Da auf Verkäuferseite ganz nervige Anwälte mitmischen, bin ich nun verunsichert, ob die uns vorwerfen könnten, dass wir heute die Fälligkeitsmitteilung hätten absenden können, wenn wir die Kosten verauslagen würden.

Wie würdet ihr verfahren? :oops:
Jupp03/11

#2

14.02.2012, 15:40

Wie hoch sind die Kosten und verlangt die Gläubigerin ebenfalls -ggf. mit gesondertem Treuhandauftrag- Ablösebeträge?
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Trulla79
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#3

14.02.2012, 16:14

Die Notarkosten betragen 265,43 €.

Ich bin jetzt auch am Grübeln, ob wir nicht sogar um Abänderung des Treuhandauftrages der Bank bitten müssen. Die Bank hat uns den THA erteilt, dass der Kaufpreis abzüglich der Notargebühren an die Bank gezahlt werden soll. Wenn ich das jetzt alles richtig überblicke, geht dann alles durch einander. Der KP wird von den Käufern direkt gezahlt. Die Notargebühren sind vom Verkäufer zu tragen. Das passt doch nicht überein.
Jupp03/11

#4

14.02.2012, 16:18

Warum schreibst du bei der Fälligkeit nicht?

Betrag X an Bank -gemäß anliegendem Treuhandauftrag-

Betrag Y an Notar -gemäß anliegender Rechnung-

Betrag Z an Verkäufer -Restkaufpreis-.

Hätte damit überhaupt keine Probleme, ganz egal, auf wen die Notarkostenrechnung ausgestellt ist.
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Trulla79
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#5

14.02.2012, 16:24

Hmm auf die Idee bin ich jetzt allerdings noch nicht gekommen.
Ich muss jetzt mal ganz doof fragen: Darf ich denn, wenn ich weiß, dass am heutigen Tage die Notarkosten noch nicht beglichen sind, die Fälligkeitsmitteilung erstellen, denn ich verwende die Löschungsbewilligung ja, weil sie Fälligkeitsvoraussetzung ist. :oops: Oder habe ich da wieder einmal ein zu enges Verständnis des Treuhandauftrages?

Danke
Jupp03/11

#6

14.02.2012, 16:29

Dir liegen die Löschungsunterlagen mit erfüllbaren Bedingungen, hier Zahlung des Ablösebetrages und der Notarkosten, vor. Du verfügst doch nicht bei Fälligstellung des Kaufpreises über diese Löschungsunterlagen. Ich gehe mal davon aus, dass eure Formulierung bzgl. der Voraussetzungen für die Fälligkeit des Kaufpreises etwa so lautet neben anderen Voraussetzungen:

die Lö¬schungs¬un¬ter¬la¬gen für die nicht über¬nom¬me¬nen Be¬las¬tun¬gen ent¬we¬der auf¬la-gen¬frei oder mit der Ma߬ga¬be vor¬lie¬gen, hier¬von ge¬gen Zah¬lung ei¬nes Be¬tra¬ges, der ins¬ge¬samt nicht hö¬her als der ver¬ein¬bar¬te Kauf¬preis ist, Ge¬brauch zu ma¬chen;
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Trulla79
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#7

14.02.2012, 16:41

Ja das ist unsere übliche Formulierung, die sinngemäß auch in diesem Vertrag steht.

Du hast mir auf jeden Fall sehr weitergeholfen, da Du mir noch noch klargemacht hast, dass die Erteilung der Fälligkeitsmitteilung kein Gebrauch machen der Löschungsbewilligung ist. Danke!

Dann werde ich so verfahren, wie von Dir vorgeschlagen. Jupp ich danke Dir! :knutsch
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