Hallo Ihr Lieben,
ich habe wieder einmal eine Frage. Und zwar:
Kann ein gegenständlich beschränkter Pflichtteilsverzicht aus Angebot (des Verzichtenden) und Annahme (des künftigen Erblassers) bestehen oder ist gleichzeitige Anwesenheit beider Vertragsparteien notwendig?
Vielen Dank Euch schon einmal im Voraus. Ich hoffe, mir kann jemand helfen
Viele Grüße
die Nine