Löschungsbewilligung

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stef
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#1

13.12.2010, 16:26

Hallo Ihr Lieben,

ich hoffe, es kann mir noch schnell jemand weiterhelfen, da bereits Morgen der Termin zur Beurkundung ist. Es ist eine Löschungsbewilligung der Berechtigten vorzubereiten, auf Wunsch des Eigentümers mit der Option auf die Umwandlung in Eigentümergrundschuld.

Muss ich dazu etwas in der LB aufnehmen? Es handelt sich um eine brieflose Kaufgeldhypothek. Die Berechtigte trägt aber die Kosten der LB.

Gruß Steffi
Katzenfisch
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#2

13.12.2010, 16:57

Öhm, wenn die Restkaufpreisgrundschuld zur Eigentümergrundschuld werden soll dann ist eine Löschungsbewilligung nicht wirklich hilfreich. Du mußt eine sogenannte "löschungsfähige Quittung" entwerfen.

In etwa so:

Im Grundbuch des Amtsgericht ** Blatt ** ist in Abteilung III Nr. ** für mich als Gläubiger eine Grundschuld von ** € mit Zinsen und Nebenleistungen eingetragen. Ich bestätite, dass meine durch die Grundschuld gesicherte gegen XY (ggf. als Gesamtschuldner) gesicherte Forderung von ** am ** vollständig erfüllt worden sind.

Ich bewillige, das Grundbuch dahingehend zu berichtigen, dass die Grundschuld auf ** übergegangen ist. Ich bewillige auch die Löschung der Grundschuld.

Kosten: 10/1ß nach 36 I KostO, weil die Wuittung materiell-rechtliche Erklärung ist.
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stef
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#3

13.12.2010, 17:57

Ganz großes Danke für die schnelle Hilfe! Das Muster für die löschungsfähige Quittung habe ich entsprechend für unseren Fall geändert und ein Hinweis auf die zusätzlichen Kosten ist sicherlich anzuraten, da unsere Mandantin das wohlmöglich damals für die Eintragung so nicht vereinbart hatte.
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