Risikobegrenzungsgesetz in der Praxis
Verfasst: 17.05.2010, 22:20
Hall
ich war drei Jahre in Elternzeit und habe das mit dem Risikobegrenzungsgesetz nicht mitbekommen. Bin alleinige Notariatsmitarbeiterin und meine Chefin ist erst seit kurzem Notarin und weiß es auch nicht.
Ich habe jetzt schon rausgefunden, dass man in der GS nicht mehr schreiben darf, dass die GS sofort fällig ist. Wie macht ihr denn das mit der vollstreckbaren Ausfertigung? Gar nicht erteilen und nur eine einf. Ausfertigung (da meckern doch die Banken oder?) oder unter Belehrung der Beteiligten, dass die Gläubigerin keinen Anspruch auf voll. Ausf. hat, aber darauf trotzdem besteht doch eine vollstreckbare Ausfertigung erteilen?
Vielen Dank für eure Antworten
ich war drei Jahre in Elternzeit und habe das mit dem Risikobegrenzungsgesetz nicht mitbekommen. Bin alleinige Notariatsmitarbeiterin und meine Chefin ist erst seit kurzem Notarin und weiß es auch nicht.
Ich habe jetzt schon rausgefunden, dass man in der GS nicht mehr schreiben darf, dass die GS sofort fällig ist. Wie macht ihr denn das mit der vollstreckbaren Ausfertigung? Gar nicht erteilen und nur eine einf. Ausfertigung (da meckern doch die Banken oder?) oder unter Belehrung der Beteiligten, dass die Gläubigerin keinen Anspruch auf voll. Ausf. hat, aber darauf trotzdem besteht doch eine vollstreckbare Ausfertigung erteilen?
Vielen Dank für eure Antworten