Zugangsnachweis 1829 BGB
Verfasst: 27.04.2010, 20:30
Hallo liebe Mitglieder,
Grundstückskaufvertrag wurde geschlossenen, auf Verkäuferseite ist ein vom Gericht bestellter Betreuer aufgetreten, Doppelvollmacht im Vertrag leider vergessen.
Ich habe nun ein Problem mit der Genehmigung des Betreuungsgerichts. Reicht es als Nachweis der Zustellung aus, wenn ich in Vollmacht (privatschriftliche) des Betreuers die mit der Rechtskraftbescheinigung versehene Genehmigung dem Käufer zustellen lasse? Die Variante mit den Erklärung der Beteiligten, dass sie den Beschluss erhalten haben, diese mit U.-Begl. versehen (wg. § 29 GBO) ist schwierig, da der Betreuer nicht in der Nähe wohnt. Daher meine Idee, den Beschluss per Gerichtsvollzieher im Auftrag des Betreuers zustellen zu lassen.
Oder hat jemand eine andere Idee??
Vielen herzlichen Dank im voraus!
Grundstückskaufvertrag wurde geschlossenen, auf Verkäuferseite ist ein vom Gericht bestellter Betreuer aufgetreten, Doppelvollmacht im Vertrag leider vergessen.
Ich habe nun ein Problem mit der Genehmigung des Betreuungsgerichts. Reicht es als Nachweis der Zustellung aus, wenn ich in Vollmacht (privatschriftliche) des Betreuers die mit der Rechtskraftbescheinigung versehene Genehmigung dem Käufer zustellen lasse? Die Variante mit den Erklärung der Beteiligten, dass sie den Beschluss erhalten haben, diese mit U.-Begl. versehen (wg. § 29 GBO) ist schwierig, da der Betreuer nicht in der Nähe wohnt. Daher meine Idee, den Beschluss per Gerichtsvollzieher im Auftrag des Betreuers zustellen zu lassen.
Oder hat jemand eine andere Idee??
Vielen herzlichen Dank im voraus!