Bearbeitungsgebühr für Löschungsbewilligung
Verfasst: 20.04.2010, 09:39
Hallo allerseits,
habe hier die Löschungsbewilligung einer Wohnungsbaugesellschaft vorliegen. Für diese ist im GB eine Auflassungsvormerkung eingetragen, welche nunmehr gelöscht werden soll. Das Recht kann nicht mehr ausgeübt werden (war befristet auf 15 Jahre).
Jetzt möchte die Wohnungsbaugesellschaft 200 Euro von unserer Mandantin als "Bearbeitungsgebühr" haben. Das hat mich etwas stutzig gemacht, weil (in der Zeit wo ich hier im Notariat bin) noch nie eine Wohnungsbaugesellschaft für die Erteilung einer LB Geld haben wollte bzw. meine ich mich dunkel erinnern zu können, dass Banken z. B. garkeine Gebühren für die Erteilung einer LB nehmen dürfen Oder vertu ich mich da jetzt
Habe die Kostenrechnung der Gesellschaft schon weitergeleitet an die Mdt., da ich die LB brauche um für die Bank den gewünschten Rang im GB zu erreichen. Cheffe wusste leider auch nichts genaues.
Vielleicht hat ja jemand schonmal so einen Fall gehabt?
Liebe Grüße
Sarah
habe hier die Löschungsbewilligung einer Wohnungsbaugesellschaft vorliegen. Für diese ist im GB eine Auflassungsvormerkung eingetragen, welche nunmehr gelöscht werden soll. Das Recht kann nicht mehr ausgeübt werden (war befristet auf 15 Jahre).
Jetzt möchte die Wohnungsbaugesellschaft 200 Euro von unserer Mandantin als "Bearbeitungsgebühr" haben. Das hat mich etwas stutzig gemacht, weil (in der Zeit wo ich hier im Notariat bin) noch nie eine Wohnungsbaugesellschaft für die Erteilung einer LB Geld haben wollte bzw. meine ich mich dunkel erinnern zu können, dass Banken z. B. garkeine Gebühren für die Erteilung einer LB nehmen dürfen Oder vertu ich mich da jetzt
Habe die Kostenrechnung der Gesellschaft schon weitergeleitet an die Mdt., da ich die LB brauche um für die Bank den gewünschten Rang im GB zu erreichen. Cheffe wusste leider auch nichts genaues.
Vielleicht hat ja jemand schonmal so einen Fall gehabt?
Liebe Grüße
Sarah