Übertragung 1/2 ME - Vorkaufsrecht?

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Mone
Foren-Praktikant(in)
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#1

08.04.2010, 12:43

Hi Ihr Lieben..

Ich hab mal kurz ne frage.. :oops:

Hab hier ne Übertragung Miteigentümer überträgt auf den anderen Miteigentümer 1/2 Anteil. Brauch ich da ne Vorkaufsrechtsverzichtserklärung? Steh gerade bissl aufm Schlauch.. Ich meine nicht, oder? Eig. doch grundsätzlich nich wenn 1/2 ME an Miteigentümer übertragen wird, oder??

Vielen Dank schon im voraus..


LG
Mone
[color=#0040FF][b]Ich bin keine Signatur, ich soll hier nur putzen![/b][/color]
Jupp03/11

#2

08.04.2010, 14:50

Es liegt ja kein Verkauf vor, also keine Verzichtserklärung.
anni_istaufzack
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 93
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#3

14.04.2010, 10:43

Ja, aber selbst wenn ein Miteigentumsanteil an einen bereits eingetragenen weiteren Miteigentümer verkauft wird (statt übertragen), liegt m.M. kein Vorkaufsfall vor. Nur dann, wenn der Miteigentumsanteil an einen Dritten verkauft wird, liegt ein Vorkaufsfall vor.
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