Gebühr für qualifizierte Signatur
Verfasst: 22.01.2010, 12:05
Hallo,
ich habe gestern eine Rechnung eines anderen Notars in der Hand gehabt. Er hat für seine Tätigkeit - Entwurf Registeranmeldung, Beglaubigung UNterschriften und Einreichung beim HR - unter anderem eine Gebühr nach § 55 KostO berechnet für die Erteilung der qualifizierten Signatur gem. SigNotar.
Wir wird das bei euch gemacht. Ich habe diese Gebühr bisher nicht berechnet, da dies ja keine Beglaubigung ist, die der Mandant beeinflussen könnte, sondern ein Muss bei der Übermittlung über EGVP.
Mein Chef ist sich nicht sicher, ob man das beanstanden sollte...
ich habe gestern eine Rechnung eines anderen Notars in der Hand gehabt. Er hat für seine Tätigkeit - Entwurf Registeranmeldung, Beglaubigung UNterschriften und Einreichung beim HR - unter anderem eine Gebühr nach § 55 KostO berechnet für die Erteilung der qualifizierten Signatur gem. SigNotar.
Wir wird das bei euch gemacht. Ich habe diese Gebühr bisher nicht berechnet, da dies ja keine Beglaubigung ist, die der Mandant beeinflussen könnte, sondern ein Muss bei der Übermittlung über EGVP.
Mein Chef ist sich nicht sicher, ob man das beanstanden sollte...