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Firma "Euro" oder "European"

Verfasst: 01.02.2009, 13:21
von ultuna
Hallöchen,

wir sollen demnächst eine GmbH mit der Firma, die das Wort "Euro" oder "European" enthält, anmelden.

Gem. § 18 II HGB darf die Firma keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen.

Aber wo soll man die Grenze ziehen? Darf nur eine Gesellschaft die vorgenannten Bezeichnungen wählen, wenn es Geschäfte mit dem Ausland tätigt?

Gibt es vielleicht Rechtsprechung darüber? Bin für jeden Tipp dankbar.. :lol:

Verfasst: 01.02.2009, 15:41
von Gruftie
Ich würde denjenigen, der die Firma gründen will, an die zuständige IHK verweisen. Da kann er den Firmennamen und den Zweck der Gesellschaft abklären lassen.

Verfasst: 01.02.2009, 17:38
von Pepsi
:zustimm die IHK entscheidet bei der Anmeldung sowieso darüber, da kann man es auch vorher abklären

Verfasst: 01.02.2009, 17:55
von Davy Jones’ Locker
Ahem, es entscheidet immer noch das Registergericht :wink: . Die IHK müsste nichtmal angehört werden.

Verfasst: 01.02.2009, 18:28
von 13
Davy Jones’ Locker hat geschrieben:Ahem, es entscheidet immer noch das Registergericht :wink: . Die IHK müsste nichtmal angehört werden.
:daumen