Treuhandaufträge

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
steffi82
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 34
Registriert: 16.07.2007, 23:47
Wohnort: Espelkamp

#1

27.10.2008, 09:44

Hallo!

Ich habe hier einen Kaufvertrag vorliegen. Zwei Rechte in Abt. III sollen gelöscht werden. Ich habe nun von beiden Banken Treuhandaufträge bekommen. Leider ist der zusammengerechnete Betrag zzgl. Zinsen und bankinterner Kosten höher als mein eigentlicher Kaufpreis (um ca. 2.500,00 Euro).

So etwas hatte ich noch nie? Wie mache ich es nun am besten? Ich kann ja nicht beide Treuhandverträge annehmen?

Vielen Dank schonmal für euren Rat.
Steffi
Benutzeravatar
Gruftie
Foreno-Inventar
Beiträge: 2433
Registriert: 07.02.2007, 09:33
Beruf: Renofachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#2

27.10.2008, 09:48

Ich würde die Vertragsparteien anschreiben und Kopien der THAe mitschicken und mitteilen, dass der Kaufpreis nicht zur Ablösung ausreicht. Entweder zahlt der Verkäufer aus eigener Tasche vorab, damit der Kaufpreis ausreicht, oder aber der Käufer erklärt sich bereit, den zu zahlenden Kaufpreis zu erhöhen; dazu müsste dann aber noch eine Ergänzungsurkunde gemacht werden.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein bisschen helfen. und wünsche Dir noch einen schönen Tag!
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
Benutzeravatar
Sanni80
Forenfachkraft
Beiträge: 236
Registriert: 16.06.2008, 11:16
Beruf: ReNoFachangestellte

#3

27.10.2008, 10:02

Würde ich auch so machen, wie Gruftie.
Allerdings würde ich ferner auch die Banken hierüber in Kenntnis setzen und, soweit noch nicht geschehen, die Übernahme der Treuhandaufträge ablehnen, da diese unter den gegebenen Umständen nicht erfüllt werden können.
[size=75][color=#800040]Jeder, der sich die Fähigkeit erhält,
Schönes zu erkennen,
wird nie alt werden. [/color][/size]
Benutzeravatar
Gruftie
Foreno-Inventar
Beiträge: 2433
Registriert: 07.02.2007, 09:33
Beruf: Renofachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#4

27.10.2008, 10:05

die Übernahme der Treuhandaufträge ablehnen,
Vielleicht zahlt ja der Verkäufer im Vorfeld die Differenz...und da würde ich so zwei bis drei Tage abwarten...dann kann man ja immer noch ablehnen...

Oder?
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
Benutzeravatar
Sanni80
Forenfachkraft
Beiträge: 236
Registriert: 16.06.2008, 11:16
Beruf: ReNoFachangestellte

#5

27.10.2008, 10:12

ja, aber halt jetzt noch nicht die Treuhandaufträge annehmen, da wollte ich drauf hinaus :roll:
[size=75][color=#800040]Jeder, der sich die Fähigkeit erhält,
Schönes zu erkennen,
wird nie alt werden. [/color][/size]
Benutzeravatar
Gruftie
Foreno-Inventar
Beiträge: 2433
Registriert: 07.02.2007, 09:33
Beruf: Renofachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#6

27.10.2008, 10:36

Stimmt, Sanni, da haste natürlich Recht...sorry! :mrgreen:
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
Jupp03/11

#7

27.10.2008, 10:42

Hat der Verkäufer ggf. noch weiteren Grundbesitz?
steffi82
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 34
Registriert: 16.07.2007, 23:47
Wohnort: Espelkamp

#8

27.10.2008, 11:46

Die Verkäufer haben keinen weiteren Grundbesitz. Dazu sind die beiden Eheleute in einem echten Scheidungskrieg, was die ganze Sache ansich schon kompliziert genug macht.

Werde nun also erstmal beide Verkäufer anschreiben und ihnen Kopien der TH-Verträge schicken. Einer muss dann wohl die 2.500 Euro erstmal zahlen.

Der einen Bank soll ich die Löschungsbewilligung wieder zurückschicken (sagt mein Chef) und den TH-Auftrag ablehnen, ihnen sagen wieviel fehlt und dass sie sich den Differenzbetrag bei den Verkäufern holen sollen. Den TH-Auftrag der anderen Bank haben wir schon angenommen, da dieser schon vor über einer Woche kam.

Ich hoffe, so findet die ganze Sache ein einigermaßen gutes Ende.

Vielen Dank für die schnelle Hilfe
Jupp03/11

#9

27.10.2008, 11:58

steffi82 hat geschrieben:Die Verkäufer haben keinen weiteren Grundbesitz. Dazu sind die beiden Eheleute in einem echten Scheidungskrieg, was die ganze Sache ansich schon kompliziert genug macht.

Werde nun also erstmal beide Verkäufer anschreiben und ihnen Kopien der TH-Verträge schicken. Einer muss dann wohl die 2.500 Euro erstmal zahlen.

Der einen Bank soll ich die Löschungsbewilligung wieder zurückschicken (sagt mein Chef) und den TH-Auftrag ablehnen, ihnen sagen wieviel fehlt und dass sie sich den Differenzbetrag bei den Verkäufern holen sollen. Den TH-Auftrag der anderen Bank haben wir schon angenommen, da dieser schon vor über einer Woche kam.
Ich hoffe, so findet die ganze Sache ein einigermaßen gutes Ende.

Vielen Dank für die schnelle Hilfe
Dann muss dieser Bank aber jetzt schleunigst Hinweis über die momentane Lage gegeben werden.
steffi82
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 34
Registriert: 16.07.2007, 23:47
Wohnort: Espelkamp

#10

27.10.2008, 14:07

Geht gleich heute per Fax vorab raus, vielen Dank nochmal.
Antworten