Hallöle, ich schon wieder.
Wir haben hier ein Testament beurkundet, bei dem die Testatorin in Japan geboren wurde und jetzt in Berlin lebt. Normalerweise benachrichtige ich ja bei Testamentserrichtungen immer das Geburtsstandesamt, aber wie mache ich das jetzt in dieser Sache. Ich kann doch nicht ermitteln, wie das in Japan geregelt ist.
Ich habe dunkel in Erinnerung, dass ich dann die Benachrichtigung an die Zentralkartei für Testamente hier in Berlin (Schöneberg) schicke. Ist das richtig?
Hülfe, Hülfe, sonst kann ich nicht ruhig ins WE starten nachher.
Besten Dank im voraus.
Welches Standesamt im Ausland bei Testament benachrichtigen?
- Manfred Fisch
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Zentralkartei in Berlin -Schöneberg nur bei Erbverträgen, die in not. Verwahrung bleiben und bei Urkunden, durch die die Erbfolge geändert wird (Güterstandswechsel, Erbverzicht, Rechtswahlvereinbarung etc.)
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
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- Gruftie
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Wieso, ist denn heute schon Freitag? Dann ist ja morgen frei....Hülfe, Hülfe, sonst kann ich nicht ruhig ins WE starten nachher.
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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