Aufbewahrung Pflichtzeitschriften (§ 32 BNotO)

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Lena
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#11

18.10.2008, 19:21

Ja, genau. Ich geh einfach mal von mir aus als ich noch täglich gearbeitet hab. Ich hab zusätzlich zu den ganzen ZEitschriften (die ich oft nutze! Auch mehr als 10 Jahre!) am liebsten alles archiviert auf CD's - die es ja mittlerweile fast von jeder ZEitschrift zu kaufen gibt. Weiß halt nicht, ob man das jetzt alles "papierlos" machen kann. Denn ich gucke lieber 5 CD's durch (bzw. hab mir eh dann das meiste auf den PC gespielt) als in alten (meist gebundenen) Zeitschriften zu blättern...

Im Übrigen kann ich Jupp nur zustimmen! Aber - es gibt auch Büros die wirklich wenig Platz haben und mit einer längeren Aufbewahrungspflicht ein Problem hätten. Da wäre es auf jeden Fall sinnvoll auf Datenträger umzusteigen...
Liebe Grüße
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Pepsi
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#12

19.10.2008, 16:42

Datenträger sind erlaubt, aber frag jetzt nicht wo das steht *g*

da mein Chef aber keinen PC hat, "müsse"n wir alle Zeitschriften in Papier haben und zusätzlich die CDs zu kaufen kostet ja Geld :-/
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Lena
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#13

20.10.2008, 09:02

Es geht mir um den papierlosen Bezug. Also nix mehr mit jeden Monat die Zeitschrift/Mitteilungsblatt, sondern aussschließlich den Bezug über CD/Internet etc. Ich hätte am liebsten gar nix mehr mit Papier.
Liebe Grüße
Lena

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#14

20.10.2008, 11:55

Ergänzung zu meinem Beitrag #8:

Siehe
http://www.westfaelische-notarkammer.de ... flich.html

Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm/NRW (Verfügung vom 03.09.2008 - 3830 - 1.914) hat keine Bedenken gegen den Bezug der Pflichtexemplare in elektronischer Form, sofern gesichert ist, dass die fortlaufende Aktualisierung erfolgt und die zur Verfügung gestellten Texte vollständig und richtig sind. Insbesondere genüge das E-Mail-Informationssystem "Notar prompt" der Makrolog AG den Anforderungen des § 32 BNotO.

Ich gehe davon aus, dass die Westfälische Notarkammer diese Verfügung demnächst auch den Notaren bekannt geben wird.
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Pepsi
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#15

20.10.2008, 13:41

@Lena: ja was sage ich denn die ganze Zeit..
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#16

21.10.2008, 11:13

Hallo zusammen.

Ich habe nun mit unserem Notarprüfer gesprochen (am 17.12.2008 ist es bei uns eh wieder soweit...).
Dieser konnte mir dazu nichts sagen! Er kennt keine Vorschrift über die Aufbewahrungszeitschrift. Er sagte, andere Notare lassen die Zeitschriften binden und stellen sie sich in die Bibliothek.
Die Notarzeitschriften (Bundesgesetzblatt, ...) lassen wir nicht binden, die stehen bei uns jahrgangsweise sortiert in Stehsammlern.

Da ich eine neue Chefin dazubekomme, müssen wir nun ein gesamtes Zimmer räumen. Wir haben also langsam Platzprobleme, daher das Aussortieren.
Meine Chefin sagt, sie guckt da eh nicht rein, weil die Bekanntmachungen irgendwann Gesetz werden und dann im Schönfelder stehen....

Ab 2009 haben wir über Soldan "NotarPrompt" bestellt; das kostet nur die Hälfte und wir bekommen alle Zeitschriften per E-Mail, die dann am Jahresende auf CD gebrannt werden.

LG,
devilinchen
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#17

21.10.2008, 17:05

Hallo nochmal,

meine Chefin ist schon wieder mit den Zeitschriften am diskutieren...

Können noch ein paar hier berichten, wie sie es handhaben...., bzw. was deren Prüfer sagen?

Wäre lieb, wenn ich noch ein paar Antworten bekommen könnte!

Gruß,
devilinchen
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#18

21.10.2008, 20:38

devilinchen78 hat geschrieben:Können noch ein paar hier berichten, wie sie es handhaben...., bzw. was deren Prüfer sagen?
Ich denke mal die wenigsten haben Intresse daran, das zeitnah auszusortieren (siehe die Postings auf Seite 1) ohne einen Ersatz (wie z.b. CD's etc) zu haben. Daher werden auch die wenigsten ihre Prüfer gefragt haben. Einfach weil die meisten Pflicht-Zeitschriften doch noch etwas länger genutzt werden sollten (es sind ja nicht nur Gesetzblätter!!)...
Liebe Grüße
Lena

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#19

21.10.2008, 20:41

Pepsi hat geschrieben:@Lena: ja was sage ich denn die ganze Zeit..
Na ja, so wie ich das bisher lese, ist das aber nicht bundeseinheitlich geregelt. Hab weder für RLP noch für Hessen was entsprechendes gefunden. Und wenn ich mir #14 von Revisor angucke ist die Entscheidung im Bezirk Hamm ja auch noch nicht wirklich alt.
Und auch auf der Seite der Bundesnotarkammer finde ich immer nur Zusammenfassungen über Ausschusssitzungen, wonach der Bezug reichen soll, aber nicht, dass es auch wirklich reicht.
Pepsi hat geschrieben:Datenträger sind erlaubt, aber frag jetzt nicht wo das steht
Tja, aber genau DAS wäre das wirklich intressante. Einfach nur auf Vermutungen zu hören... Neee!
Liebe Grüße
Lena

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