Hallo.
Ich habe mal wieder ein kleines Problem.
Wir haben eine GmbH übertragen und dann Sitzverlegung, Änderung des Gegenstandes, vorgenommen.
Der Gegenstand wurde in "Korrosionsschutz" geändert. Jetzt bekomme ich folgende Verfügung:
Hinsichtlich des angemeldeten Gegenstandes der Gesellschaft ist eine Individualisierung erforderlich (vgl. Schulz, Kommentar zum GmbHG, 10. Aufl. 2006, Rn 12 zu § 3 GmbHG). Die Angaben müssen zumindest so konkret sein, dass die interessierten Verkehrskreise ablesen können, in welchem Geschäftszweig und auf welche Weise isch die Gesellschaft betätigen will.
Das verstehe ich nicht. Wir haben doch Korrosionsschutz angegeben. Zudem habe ich vom dem Kommentar leider nur die 9. Aufl. vorliegen.
Wie seht ihr das?
LG
Gegenstad der Gesellschaft
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- Manfred Fisch
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Naja Korrosionsschutz ist auf fast alles anzuwenden. Was genau wollen denn die Jungens vorm Verrosten schützen? D.h., in welchem wirtschaftlichen Bereich soll die Gesellschaft tätig werden? Entsprechend muss die Satzung geändert werden.
Außerdem hört sich Deine Fallbeschreibung stark nach Mantelverwertung an. Wenn dem so ist, ist die Offenlegung gegenüber dem Gericht erfolgt?
Außerdem hört sich Deine Fallbeschreibung stark nach Mantelverwertung an. Wenn dem so ist, ist die Offenlegung gegenüber dem Gericht erfolgt?
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
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ich rate einfach mal:
Korrosionsschutz für Teile der Automobilzulieferindustrie speziell im Bereich Motorhauben
Es können soooo viele Dinge geschützt werden vor Korrosion .... ich denke, die wollen einfach genau wissen, was!
Korrosionsschutz für Teile der Automobilzulieferindustrie speziell im Bereich Motorhauben
Es können soooo viele Dinge geschützt werden vor Korrosion .... ich denke, die wollen einfach genau wissen, was!
Viele Grüße
ich
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- Manfred Fisch
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Vielleicht wollen die auch Anti-Aging-Produkte für die reifere Frau herstellen. Zur Vermeidung dortigen Korrosionen durch freie Radikale (O2·−) - strenggenommen sind diese Produkte auch nur "Rostschutzmittel".
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- Lena
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Ja, das denke ich auch. Ich denke mal wenigstens die Branche sollte angegeben werden. Mal ein andres Beispiel: Du schreibst ja auch nicht "Dienstleistungen aller Art" als Zweck in ne Satzung (mal überspitzt gesagt: das kann ja von Tipse, zur Frisöse bis hin zur Prostituierten alles sein) sondern schreibst das ja auch etwas ausführlicher.... ich denke, die wollen einfach genau wissen, wa
tz... und die Männer werden mal wieder sträflichst vernachlässigt hierfür die reifere Frau herstellen
Ich glaube das geht bei den meisten Notariaten (die mit sowas nicht oft was zu tun haben) oft unter...Wenn dem so ist, ist die Offenlegung gegenüber dem Gericht erfolgt?
Liebe Grüße
Lena
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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
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