Gegenstad der Gesellschaft

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Ulrike28985
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#1

16.10.2008, 09:40

Hallo.

Ich habe mal wieder ein kleines Problem.

Wir haben eine GmbH übertragen und dann Sitzverlegung, Änderung des Gegenstandes, vorgenommen.

Der Gegenstand wurde in "Korrosionsschutz" geändert. Jetzt bekomme ich folgende Verfügung:

Hinsichtlich des angemeldeten Gegenstandes der Gesellschaft ist eine Individualisierung erforderlich (vgl. Schulz, Kommentar zum GmbHG, 10. Aufl. 2006, Rn 12 zu § 3 GmbHG). Die Angaben müssen zumindest so konkret sein, dass die interessierten Verkehrskreise ablesen können, in welchem Geschäftszweig und auf welche Weise isch die Gesellschaft betätigen will.

Das verstehe ich nicht. Wir haben doch Korrosionsschutz angegeben. Zudem habe ich vom dem Kommentar leider nur die 9. Aufl. vorliegen.

Wie seht ihr das?

LG
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Manfred Fisch
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#2

16.10.2008, 09:51

Naja Korrosionsschutz ist auf fast alles anzuwenden. Was genau wollen denn die Jungens vorm Verrosten schützen? D.h., in welchem wirtschaftlichen Bereich soll die Gesellschaft tätig werden? Entsprechend muss die Satzung geändert werden.

Außerdem hört sich Deine Fallbeschreibung stark nach Mantelverwertung an. Wenn dem so ist, ist die Offenlegung gegenüber dem Gericht erfolgt?
Dann komm ich halt in die Hölle,
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wifey
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#3

16.10.2008, 09:51

ich rate einfach mal:

Korrosionsschutz für Teile der Automobilzulieferindustrie speziell im Bereich Motorhauben

Es können soooo viele Dinge geschützt werden vor Korrosion .... ich denke, die wollen einfach genau wissen, was!
Viele Grüße

ich
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Manfred Fisch
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#4

16.10.2008, 10:46

Vielleicht wollen die auch Anti-Aging-Produkte für die reifere Frau herstellen. Zur Vermeidung dortigen Korrosionen durch freie Radikale (O2·−) - strenggenommen sind diese Produkte auch nur "Rostschutzmittel".
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#5

16.10.2008, 10:57

:lolaway

ja, wer weiß - da sollten sich die GF der GmbH wirklich mal etwas genauer äußern .....
Viele Grüße

ich
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Lena
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#6

16.10.2008, 21:55

. ich denke, die wollen einfach genau wissen, wa
Ja, das denke ich auch. Ich denke mal wenigstens die Branche sollte angegeben werden. Mal ein andres Beispiel: Du schreibst ja auch nicht "Dienstleistungen aller Art" als Zweck in ne Satzung (mal überspitzt gesagt: das kann ja von Tipse, zur Frisöse bis hin zur Prostituierten alles sein) sondern schreibst das ja auch etwas ausführlicher...
für die reifere Frau herstellen
:dagegen tz... und die Männer werden mal wieder sträflichst vernachlässigt hier :wink:
Wenn dem so ist, ist die Offenlegung gegenüber dem Gericht erfolgt?
Ich glaube das geht bei den meisten Notariaten (die mit sowas nicht oft was zu tun haben) oft unter...
Liebe Grüße
Lena

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Pepsi
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#7

17.10.2008, 08:53

öööhm, aber warum sollte DIensleistungen aller Art nicht gehen? gibts doch solche Firmen die alles mögliche machen
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