umfangreiche Satzungsänderung bei Genossenschaft

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Gast

#1

16.09.2008, 15:39

Hallo !
Mein Chef hat mich gebeten, mal was herauszufinden: Eine Genossenschaft hat ca. 30 Punkte in ihrer Satzung geändert. Müssen wir diese jetzt Punkt für Punkt anmelden oder kann man die komplette Satzung als geändert beim Registergericht anmelden und denen die neue Satzung als eine Datei beifügen ?

Ich hoffe, das ist verständlich erklärt. Wenn nicht, bitte noch mal nachfragen.
Vielen Dank !! (Übrigens gilt das für NRW, manchmal unterscheiden sich ja hier die Ansichten der AGs)

Cornelia
Bob

#2

16.09.2008, 15:48

Wenn die komplette Satzung geändert wurde ist es eine Satzungsneufassung. Das muss dann allerdings auch so beschlossen worden sein. Wenn dem nicht so ist, ist jede Änderung anzumelden und schlagwortartig zu bezeichnen.
Gast

#3

16.09.2008, 18:49

oh man, wir haben es befürchtet ... vielen Dank !!
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