Nachlassinsolvenzverfahren

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Schneeweißchen
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#1

15.09.2008, 12:10

Hallöchen,

ich habe da mal eine Frage zu dem Nachlassinsolvenzverfahren. Und zwar weiß ich eigentlich gar nicht so genau, was das eigentlich ist..

Ich dachte es ist so, dass wenn jemand vergisst die Erbschaft auszuschlagen, dass er dann automatisch alle Schulden erbt.
Wenn jetzt aber jemand die Erbschaft annimmt und dann feststellt, dass diese überschuldet ist, kann man es dann durch das Nachlassinsolvenzverfahren ausschließen, dass der Erbe persönlich haften muss?

Wenn dem so wäre, dann wäre es doch gar nicht schlimm, wenn man die Frist zur Ausschlagung versäumt, oder? :oops:
Bärchen

#2

15.09.2008, 12:35

Mein Chef wird des Öfteren zum Nachlasspfleger bestellt, wenn die Erben unbekannt sind.
Wenn man keine Erben findet bzw. die Erben das Erbe ausschlagen und der Nachlass überschuldet ist, muss der Nachlasspfleger einen sogenannten Nachlassinsolvenzantrag stellen. Das läuft dann mehr oder weniger genau wie ein "normales" Insolvenzverfahren.
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Schneeweißchen
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#3

15.09.2008, 12:39

Ich habe folgenden Satz gelesen:

„Man sollte keine Erbschaft "vorsorglich" ausschlagen. Sollte sich nach Annahme einer Erbschaft herausstellen, dass der Nachlass überschuldet ist, kann Nachlassinsolvenz beantragt werden und die Haftung somit auf den Nachlass beschränkt werden.“


Dann ist dieser Satz doch unrichtig, oder?
Wenn man vergisst das Erbe auszuschlagen, dann haftet man auch für die Verbindlichkeiten des Toten. Man kann sich da dann doch nicht wieder irgendwie herauswinden, oder?
[color=#8040FF]Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]

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