Natürlich wird er das bei entsprechender Formulierung. Im übrigen ist es nicht naiv, wenn man sorgfältig arbeitet.catwysel hat geschrieben:Nachschieben möchte ich noch, dass sich die Vollmacht im KV nicht auf die GS bezieht. Eine solche wird der Rechtspfleger bei Vorlage einer Eigenurkunde nicht akzeptieren.
Die Geschichte 19.08. konnte mir gar nicht passieren, weil ich an diesem Tage unterrichtet war von der Gesetzesänderung. Rangbestimmungen, die von der Bank vorgegeben werden, werden in die Urkunde nicht aufgenommen, weil sie dort auch nicht reingehören. Entsprechende Anträge zu stellen, ggf. wegen Eintragung vor der AV, sollte ein Notariatsmitarbeiter schon hinbekommen. Aber das ist ein Thema, über die sich Leute hier im Forum schon den Kopf heißgeredet haben.