Änderung des GS-Rechts des BGB zum 19.08.2008
- Manfred Fisch
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@Pepsi: Es handelt sich doch um garkeinen Schreibfehler, nichtmal um eine offensichtliche Unrichtigkeit. Ich denke da eher an Urkundenfälschung durch den Notar, wenn er sowas macht.
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
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- Manfred Fisch
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Erteilung vollstr. Ausfertigung:
http://www.bnotk.de/service/Rundschreib ... ungsG.html
siehe insbesondere Ziffer IV.
http://www.bnotk.de/service/Rundschreib ... ungsG.html
siehe insbesondere Ziffer IV.
Dann komm ich halt in die Hölle,
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- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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1. ja wenn das keine unrichtigkeit ist, dann weiß ich nicht.. (um der Wortverfälschung Schreibfehlerberichtigung entgegenzuwirken, habe ich es ja auch notaramtliche Berichtigung genannt, weil es ja nicht immer ein Schreibfehler ist)
2. das habe ich schon gelesen, mir gings aber um die Erteilung der vollstr. als solches..
2. das habe ich schon gelesen, mir gings aber um die Erteilung der vollstr. als solches..
jaaaa das ein bissl blöd gelaufen... und zwar hatte ich mir irgendein kommentar auf der zweiten seite durchgelesen..und zu diesem kommentar hab ich dann eine antwort geschrieben...kurz darauf habe ich gemerkt das es gar nich die leeeetzte seite war ich dümmerchen.!!
ja und jetzt versteht niemand mein kommentar!! is ja auch verständlich..eheheh
naja hoff das ich das jetzt aufklären konnte..
ja und jetzt versteht niemand mein kommentar!! is ja auch verständlich..eheheh
naja hoff das ich das jetzt aufklären konnte..
Ich geh am Stock mein Chef hats immer noch nicht mitbekommen, wobei ich ihn Anfang September schon drauf angespochen habe
Fragt er mich doch heute allen Ernstes, was dieser Zusatz in der GS
Fragt er mich doch heute allen Ernstes, was dieser Zusatz in der GS
soll, warum der aufgenommen wird; er müsse ja mal nachfragen, was er da eigentlich vorliest (davon mal abgesehen, dass er das schon mindestens 5 mal vorgelesen hat ). Habe ich gesagt, aufgrund der Gesetzesänderung; er: welche Gesetzesänderung, wo steht das ...Jupp03 hat geschrieben:Dies ist unser Zusatz, wenn es um die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung geht:
Nach Belehrung durch den Notar verzichtet der Eigentümer /alternativ der künftige Eigentümer auf den Nachweis der Kündigung der Grundschuld und weist den Notar an, der Gläubigerin sofort eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde zu erteilen.
- Gruftie
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Ja ja, die Chefs!! Ich bin echt froh, dass es dieses Forum hier gibt, sonst würde ich sowas auch nicht mitbekommen!
Bei meinem Chef stapeln sich sämtliche Rechtszeitschriften seit ca. einem dreiviertel Jahr...ich glaub, ich mach mich jetzt mal da ran, sonst leben wir hier irgendwann hinter dem Mond...
Bei meinem Chef stapeln sich sämtliche Rechtszeitschriften seit ca. einem dreiviertel Jahr...ich glaub, ich mach mich jetzt mal da ran, sonst leben wir hier irgendwann hinter dem Mond...
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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Die Zeitschriften lese ich, soweit möglich, auch und find ich auch ganz gut, wobei ich sagen muss, dass Chefe die auch liest, oder zumindest so tut, als ob, weil, wenn er wirklich lesen würde, wüsste er ja einige Dinge mehr
Ich finds nur irgendwie deprimierend
Ich finds nur irgendwie deprimierend