Buchung Notaranderkonto mit Festgeldkonto

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dadiber
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#1

28.05.2008, 09:40

Guten Morgen,

ich habe da mal eine Frage. Ich bin gerade dabei, ein Notaranderkonto zu buchen. Normal is das kein Problem, da es nicht mein erstes ist, hier ist allerdings eine kleine (für mich) Besonderheit.

Folgende Situation:

Ein Käufer hat 300.000,00 € auf dem Anderkonto hinterlegt.
Dieser Betrag wurde dann als Festgeld angelegt. Zu dem Anderkonto wurde also ein Festgeldkonto zusätzlich geführt.

Die Zinsen und Steuern die dann zu buchen waren, werden ja ganz normal im Masse- und Verwahrungsbuch geführt, soweit ist das auch alles klar.

Jetzt mussten wir den Betrag an den Verkäufer auszahlen, haben also das Festgeld gekündigt und der Betrag wurde vom Festgeldkonto auf das Notaranderkonto zurückgebucht. Von dort aus wurde er dann an den Verkäufer überwiesen.

Muss ich jetzt im Masse- und Verwahrungsbuch auch die Umbuchung vom Festgeldkonto auf das Notaranderkonto buchen oder kann ich direkt die Auszahlung an den Mandanten buchen?

Is vielleicht ne blöde Frage, aber ich stehe da gerade voll aufm Schlauch!

Danke für die Hilfe!
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie getrost behalten
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Lena
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#2

28.05.2008, 10:05

Hey - dich gibts ja auch noch?!?! :banane

Du buchst nur die Auszahlungen an die Mandanten. Die Umbuchungen von Notarander- aufs Festgeldkonto und wieder zurück werden nicht gebucht.
Ansonsten bzgl. Zinsen, Steuern etc. :zustimm
Liebe Grüße
Lena

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#3

28.05.2008, 10:16

:zustimm

Wir buchen auch nur die Zinsen und Auszahlungen vom NAK. Umbuchung auf Festgeldkonto und zurück wird nicht gebucht.
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dadiber
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#4

28.05.2008, 10:17

HeHe, ja mich gibts auch noch.

Danke euch beiden. Das erspart mir zwei Buchungen....ich bin glücklich *g*
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#5

29.05.2008, 11:29

Richtig, das steht auch so in § 10 Abs. 2 DONot:

"Jede Einnahme und jede Ausgabe sind sowohl im Verwahrungsbuch als auch im Massenbuch noch am Tage der Einnahme oder der Ausgabe unter diesem Datum einzutragen; Umbuchungen zwischen einem Giroanderkonto und einem Festgeldanderkonto, die für dieselbe Verwahrungsmasse eingerichtet worden sind, sind weder als Einnahme noch als Ausgabe einzutragen; es kann jedoch durch einen Vermerk im Massenbuch auf sie hingewiesen werden."
dadiber
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#6

29.05.2008, 14:39

Oh mist...da hab ich glatt drüber weggelesen.

Vielen Dank!
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