Erteilung mehrerer vollstreckbarer Ausfertigungen

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Gruftie
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#1

24.03.2008, 14:19

Hallo Ihr Lieben, ich habe hier ein Problem, für das ich bislang noch keine Lösung gefunden habe und hoffe, dass Ihr mir hier helfen könnt:

Wir haben vor ca. 15 Jahren eine Grundschuldbestellung beurkundet und bekommen nun von der Bank die vollstreckbare Ausfertigung zurück mit folgender Bitte:

1. Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung bezüglich des dinglichen Anspruchs,
2. Erteilung von sechs vollstreckbaren Ausfertigungen bezüglich des persönlichen Anspruches und zwar aufgeteilt auf sechs Teilbeträge.

Ich hatte bislang so einen Fall noch nie…kann mir hier vielleicht jemand einen Tipp geben, wie ich das formulieren soll? Habe schon in mehreren Formularbüchern nachgesehen, aber nix gefunden.

Hinzu kommt noch, dass offensichtlich aus Teilversteigerungen zwischenzeitlich Beträge geflossen sind, die lediglich auf die Zinsen verrechnet wurden.

Was ist aber, wenn das dingliche Eigentum sich nicht mehr bei der ursprünglich die Grundschuld bestellende Firma befindet, die Bank jetzt aber gegen beide vollstreckt, also gegen den dinglichen Schuldner und den persönlichen? Besteht nicht die Gefahr, dass die vielleicht doppelt kassieren?

Bin irgendwie ein bisschen verwirrt und würde mich freuen, wenn mir jemand auf die Sprünge helfen kann.

Vielen Dank und liebe Grüße aus Berlin!
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#2

24.03.2008, 18:53

also ich weiß nur, dass wenn die vollstr. Ausfertigung weg ist, du beim AG dir n Beschluss holen musst, das du eine weitere erteilen darfst..
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Gruftie
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#3

24.03.2008, 18:58

Nee, Pepsi, die is nicht weg...wir haben sie zurück bekommen mit der Bitte, mehrere vollsteckbare zu erteilen...
Hatte ich doch geschrieben, oder?
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#4

24.03.2008, 19:01

ja, ich sagte das ja nur wie das in dem Fall ist... ich weiß nicht, ob man überhaupt mehrere erteilen darf.. vielleicht wartest du bis morgen, dann ist jupp usw. sicher wieder da, die kennen sich da besser aus
Gast

#5

24.03.2008, 22:47

Es darf nur eine erteilt werden!! Wir haben grad das Problem dass die eine verloren gegangen ist, das ist jetzt ein riesen-Aufwand eine neue zu erteilen, und das, obwohl Schuldner und Gläubiger beide damit einverstanden sind. Also gleich sechs erteilen hab ich echt noch nie gehört.... :shock:
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#6

24.03.2008, 22:53

Es können auch mehrere Teilausfertigungen erteilt werden...nur passiert das eben relativ selten...

Ich hoffe ja, dass mir jemand hier weiterhelfen kann...
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#8

24.03.2008, 23:03

Na klar, Danke, Du bist ein Schatz!
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Jupp03/11

#9

24.03.2008, 23:06

Du bist eine der wenigen, die das meinen. :(

Du solltest aber schreiben, was die Bank genau will. M o r g e n
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#10

24.03.2008, 23:14

Ok, guck morgen noch mal nach...

:blumen
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