Vorlagepflicht der UB bei Änderung der Teilungserklärung

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Bronnek
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#11

02.09.2015, 22:42

Jupp03/11 hat geschrieben:Nein. Im übrigen handelt es sich bei einer Teilungserklärung nicht um einen Vertrag, sondern um eine einseitige Erklärung, wenn der Erbbauberechtigte allein gehandelt hat.
Guten Abend Allerseits,
ich bin Rentner und schon lange raus aus dem Job, bin aber immer noch an dem Neuen interessiert.
Für mich wäre es rechtsfremd, wenn die Änderung einer Teilungserklärung durch Beschluss der WEG noch einen
GrErStBesch nach sich ziehen würde. Oder sehe ich das falsch?
Ich freie mich auf konkrete Informationen und sage mal vorab
GN8 Bronnek
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