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Verfasst: 02.07.2009, 22:30
von Lena
Du kannst sogar von einer einfachen Kopie eine beglaubigte Kopie erstellen.
Na ja, schon... aber das sollte dann aus dem Vermerk schon hervorgehen, dass nur ne Kopie vorgelegen hat und kein Original.

Verfasst: 02.07.2009, 22:32
von Jupp03/11
Der Hinweis war jetzt überflüssig.

Verfasst: 02.07.2009, 22:40
von Lena
Ich hab schon anderes erlebt und kenne viele Notariate die diese "Kleinigkeit" vergessen in den Vermerken zu ändern!!
Oft wird nur ein Beglaubigungsstempel aufgedrückt und fertig, auch wenn da drin steht, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.

Verfasst: 03.07.2009, 13:20
von Manfred Fisch
Jupp03 hat geschrieben:Diese Begl. würde dann vielleicht im Urwald akzeptiert, aber nicht von den Reisbauern.
Hab da andere Erfahrungen gemacht. Die Chinesen lieben es bunt. Und je bunter umso besser. Hauptsache, da ist ein Prägesiegel drauf. Schon sind'se glücklich. Hatte mal ne ganz ordentliche Beglaubigung (also vom Original). Da die Kollegin aber den Beglaubigungsvermerk auf die Rückseite gedruckt hat, hat sie nur ein Gummisiegel benutzt. Das haben die Chinesen dann bemängelt.

Und was den Vermerk angeht: Ich bin einfach davon ausgegangen, dass jede Kollegin/jeder Kollege natürlich den Vermerk entsprechend abändert, und zwar je nachdem, was vorlag: Original, Ausfertigung begl. Abschrift oder Kopie.

Verfasst: 06.07.2009, 12:47
von katuscha
Manfred Fisch hat geschrieben:Man kann ALLES beglaubigen, solange es nichts sittenwidriges ist. Du kannst sogar von einer einfachen Kopie eine beglaubigte Kopie erstellen.
Also, unser Notar macht mir von der Kopie keine beglaubigte Kopie. Ich muss jetzt das Original besorgen. Gibt es zu Deiner Aussage eine Vorschrift?

Verfasst: 06.07.2009, 13:46
von Lena
Nein, Vorschrift gibt es dazu keine.
Der Vermerk muss halt dann nur ungefähr so lauten:

"Vorstehende Fotokopie ist ein vollständiges Lichtbild der mir vorliegenden einfachen Fotokopie was ich hiermit beglaubige."

oder
"Ich beglaubige hiermit die Übereinstimmung der nachstehenden Abschrift mit der mir vorliegenden Fotokopie".

Einen Nutzen wirst du davon nicht haben, weil dann könntest du auch die Kopie an sich hinschicken, das bringt auch nicht wirklich was.
Wenn jemand schon ne Beglaubigung will (also ne Bestätigung dass dieses Dokument mit dem Original übereinstimmt), dann will derjenige bestimmt auch, dass das Original vorgelegen hat, und nicht nur ne einfache Kopie.
Eine beglaubigte Fotokopie hat nur soweit nen Nutzen, wenn sie auch von nem Original oder ner Ausfertigung gemacht wurde, aber nicht von ner einfachen Fotokopie.

Wenn du drauf bestehst, dann soll der Notar halt den Vermerk wie beschrieben machen. Ob es dann auch wirklich was bringt ist zweifelhaft (wir hatten grad bei Asiaten schon öfters Probleme damit und machen das auch immer nur wenn uns Orifinale vorliegen).

Verfasst: 06.07.2009, 13:55
von katuscha
Okay, dann werde ich mir mal lieber das Original besorgen.

Danke!