Schenkung an Minderjährigen

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mrsbloom
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#11

06.04.2009, 14:34

upps doppelt gemoppelt hält besser.. :patsch
Gruß Tina

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Max Frisch
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Jady
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#12

06.04.2009, 14:51

mhm, ich habe hier nämlich so ein blödes buch, da steht drinne minderjährige zwischen 7 und 18 jahren können bei dür die lediglich rechtlich vorteilhaften geschäften für sich selbst handeln, § 107 BGB. Aber im § 107 steht dann nichts mehr von nur beschränkt geschäftsfähigen. Naja, ich werde das mal mit meinem Chef besprechen, mal schauen was er dazu sagt. Besten dank auf jeden Fall schon mal.
Jupp03/11

#13

06.04.2009, 15:09

Siehe zur "lediglich rechtlich vorteilhaft" bei Verfügungen über Grundstücksrechte auch NJW 2006, Seite 2353 ff., insbesondere aber auch Palandt, hier 66. Auflage, Rd-Nr.: 11 zu § 1795 BGB
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Magenta
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#14

08.04.2009, 15:46

Ich denke auch, dass ein Ergänzungspfleger bestellt werden muss. Ein Grundstückserwerb ist nicht unbedingt lediglich rechtlich vorteilhaft. Wir haben da noch so eine laufende Sache, wo sich das Vormundschaftsgericht mit der Genehmigung bisher nicht so richtig durchringen kann...
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mrsbloom
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#15

08.04.2009, 17:51

Eigentlich ist eine Grundstücksschenkung immer lediglich rechtlich vorteilhaft, außer vielleicht bei einer Wohnung, die vermietet ist. Auch wenn das Grundstück bei der Übertragung mit irgendwelchen Rechten belastet ist oder wird, handelt es sich um Erwerbsmodalitäten, die die Angelegenheit nicht rechtlich nachteilhaft machen.

Na gut, aber das ist natürlich immer am Einzelfall zu prüfen. Notfalls halt mit dem Vormundschaftsgericht abklären, was die davon halten...
Gruß Tina

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