Verschmelzung v. Genossenschaften

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ultuna

#1

20.04.2010, 12:08

Hallo zusammen,

ich muss zum ersten Mal eine Verschmelzung von Genossenschaften mit vorbereiten. Hat jemand von Euch schon mal "durchgemacht"? Ich habe eine Frage zur Formalie:

Es müssen Zustimmungsbeschlüsse der übertragenden und der übernehmenden Genossenschaft vorgelegt werden. In beiden Gen. sind Aufsichtsräte vorhanden. Müssen Vorstand und Aufsichtsrat diese Zustimmungsbeschlüsse fassen? (Rechtsgrundlage?)
:oops:
Ich wäre für jeden Tipp dankbar! :D

LG ultuna
Notarita
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#2

23.04.2010, 06:12

Guten Morgen Ultuna,

hatte letztes Jahr meine erste Verschmelzung zweier Genossenschaft. :aufhaeng
Wenn ich später im Büro bin, schaue ich nach und melde mich.
Kannst mir aber auch gerne per pn Deine e-Mail-Adresse zukommen lassen,
dann schicke ich Dir Muster und eine "Anleitung" mit §§.
LG Conny
ultuna

#3

30.04.2010, 09:07

Hallo Notarita,

Danke für Deine Antwort. Ich hatte gar nicht mehr damit gerechnet und nicht mehr nachgeschaut... Inzwischen weiß ich, dass der Zustimmungsbeschluss gem. § 13 Abs. 3 Satz 1 UmwG beurkundet werden muss, aber nur der Notar das Protokoll unterzeichnen muss.

Aber ich würde gerne auf Dein Angebot zurückkommen, wenn ich noch Hilfe bei der jetzt anstehenden Anmeldung der Verschmelzung habe. Ist das ok? :D
Notarita
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#4

30.04.2010, 16:01

Hallo Ultuna,

kein Problem, meld Dich einfach.

Schönes Wochenende und schönen Tanz in den Mai. :banane
LG Conny
The_Rabbit_333
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#5

08.08.2011, 11:18

Das Thema hier ist zwar schon von 2010, für mich ist es jetzt aber ganz aktuell da ich eine solche Anmeldung vorbereiten muss.

Wäre es möglich das mir jemand ein Muster für die Anmeldungen zum GnR zur Verfügung stellt?

Ich hab sowas noch nie gemacht :|

Danke für eure Hilfe!
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