Hallo Ihr Lieben,
ich habe mal wieder ein Problem:
Wir haben eine GS beurkundet. Jetzt bekommen wir eine Zwischenverfügung vom AG, dass nur einer der beiden Beteiligten Eigentümer ist und der andere nicht.
Wie ändere ich jetzt die GS am besten ab?
Was ist mit der vollstr. Ausfertigung?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Liebe Grüße
Andrea
Änderung Grundschuld
Das ist meines Erachtens völlig unerheblich. Ich würde den Rechtspfleger einmal anrufen.
Wenn natürlich in der Urkunde steht:
Wir, die Erschienenen zu 1. und 2., sind zu je 1/2Anteil Eigentümer und bestellen zugunsten von X die Grundschuld, dann muss geändert werden.
Wir, die Erschienenen zu 1. und 2., sind zu je 1/2Anteil Eigentümer und bestellen zugunsten von X die Grundschuld, dann muss geändert werden.