Liquidation Verein: Veröffentlichung?

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Terry
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#1

03.09.2008, 09:36

Hallo,
ein Verein hat in der MV beschlossen, den Verein aufzulösen, hat Liquidatoren bestellt und die entsprechende VR-Anmeldung unterzeichnet. Muss dies im "Bezirksregierungsblatt" ( hier im Rheinland Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln) veröffentlicht werden und das Sperrjahr abgewartet werden?
Ahnungslos, Terry
Kordu

#2

03.09.2008, 09:38

Ja, das muss veröffentlicht werden, und zwar in dem "Blatt", das in der Satzung hierfür vorgesehen wurde.

Nach der Sperrzeit können dann die Beendigung der Liquidation und die Auflösung angemeldet werden.
Terry
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#3

03.09.2008, 09:44

Hallo Kordu,
toll, das du immer gleich helfen kannst !!! (Bewunder....). Aber in der Satzung ist nicht angegeben, wo zu veröffentlichen ist. Dann bleibt doch vermutlich noch das Regierungsbezirksamtsblatt, oder ?
Jedenfalls vielen Dank!
Kordu

#4

03.09.2008, 09:48

Terry hat geschrieben:Hallo Kordu,
toll, das du immer gleich helfen kannst !!! (Bewunder....).
:oops: Das Kompliment hab ich aber nicht verdient, weil ich nicht immer sofort helfen kann.
Terry hat geschrieben:Aber in der Satzung ist nicht angegeben, wo zu veröffentlichen ist. Dann bleibt doch vermutlich noch das Regierungsbezirksamtsblatt, oder ? Jedenfalls vielen Dank!
Wenn in der Satzung nix angegeben ist, dann das offiziele "Blättchen".
Terry
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#5

03.09.2008, 09:54

Trotzdem: Ich lese des öfteren deine Beiträge und finde sie immer hilfreich. Und hilfsbereit bist du noch dazu. Das kann man ja mal feststellen!!!
Ich bin jetzt jedenfalls mal wieder schlauer: nochmals Danke.
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Manfred Fisch
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#6

09.09.2008, 12:54

Wenn die Satzung nichts bestimmt, erfolgt m.E. keine Veröffentlichung. Woraus sollte sich diese Verpflichtung ergeben? Oder ist nur die von Amts wegen zu erfolgende Bekanntmachung gemeint. Einen "Gläubigeraufruf" wie bei Kapitalgesellschaften, gibt es jedenfalls nicht. Ein Sperrjahr gibt es somit auch nicht.
Zuletzt geändert von Manfred Fisch am 09.09.2008, 12:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Manfred Fisch
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#8

09.09.2008, 13:00

Sorry, sind diese Vorschriften nicht ausschließlich für wirtschaftliche Vereine im Sinne des § 22 BGB einschlägig?
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
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Manfred Fisch
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#10

09.09.2008, 14:22

Nehme meine Behauptungen zurück und behaupte nunmehr das Gegenteil. :oops: Sorry - da hab ich wohl voll daneben gegriffen :(
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