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Lulumaus
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#1
16.12.2014, 08:44
Hallo ihr
Habe hier eine Urkunde zweier chinesischer Staatsbürger die in Deutschland leben und für ihren Güterstand deutsches Recht wählen und den Güterstand der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft.
Es wird beantragt, die Rechtswahl in das Güterrechtsregister des Amtsgerichts eintragen zu lassen, aber nur auf gesondertes schriftliches Verlangen der Ehegatten.
Meine Frage ist nun, ob ich wirklich nirgends mehr eine Anzeige machen muss außer beim Güterrechtsregister und nur wenn dies gewünscht ist halt.
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JensW
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#2
16.12.2014, 09:00
Doch musst Du. Im ZTR, weil die Urkunde ja Einwirkungen auf die Erbfolge hat...
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Lulumaus
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#3
16.12.2014, 10:12
Das ist meine Überlegung ob man das wirklich muss.... weil es ja eigentlich der gesetzliche Güterstand ist der vereinbart wird und nicht etwa Gütertrennung o.ä.
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JensW
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#5
16.12.2014, 11:06
Wir haben hier ja aber einen Güterstandswechsel vom chinesischen Recht zum deutschen Recht und jeder Güterstandswechsel ist dem ZTR anzuzeigen. Eine Anzeigepflicht würde ja auch bestehen, wenn Deutsche z. B. von der Gütertrennung zurück zur Zugewinngemeinschaft wechseln würden...
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Lulumaus
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#6
16.12.2014, 12:13
Ok Denkfehler meinerseits
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JensW
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#7
16.12.2014, 13:25
Bitte gern geschehen....